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Verjährung: So wahren Sie Ihre Ansprüche

Weist der Reiseveranstalter Ihre Forderung zurück, verjähren Ihre Ansprüche grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren. Es ist aber davon auszugehen, dass Ihr Reiseveranstalter von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch macht, diese Frist auf ein Jahr zu verkürzen. Die Frist beginnt nach der Rückkehr aus dem Urlaub und beträgt zwei Jahre bzw. ein Jahr zuzüglich der Zeit, in der Sie mit dem Reiseveranstalter über Ihre Forderung verhandelt haben. Eine Klage muss daher vor Ablauf dieser Zeit erhoben werden.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link203212A.html