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Alter Führerschein: in allen EU-Staaten gültig

Auch wenn innerhalb der EU unterschiedliche Regelungen im Straßenverkehr gelten, haben sich alle 25 Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, nationale Führerscheine, die in einem der Länder gültig ausgestellt worden sind, anzuerkennen (EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG). Immer wieder wurden während der letzten Jahre bei Fahrzeugkontrollen in anderen EU-Staaten alte graue oder rosafarbene deutsche Führerscheine zu Unrecht beanstandet. Stellenweise mussten sogar Bußgelder bezahlt werden.

Die Europäische Kommission hat die gegenseitige Anerkennung aller in einem Mitgliedsstaat gültig erworbener nationaler Führerscheine vereinbart. Als Argumentationshilfe bei Polizeikontrollen im Ausland bietet die Verbraucherzentrale den Wortlaut der Erklärung in Sie ist hier in deutscher, dänischer, englischer, finnischer, französischer, italienischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache als Download Sprache an.

Autofahrern, die in EU-Staaten unterwegs sind und noch nicht über einen checkkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, empfehlen wir, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung mitzunehmen. Überzeugt selbst die Vorlage der Kommissionsentscheidung die Polizei im Ausland nicht, wird man häufig kaum ums Zahlen einer Kaution herumkommen. In diesem Fall sollten Reisende darauf achten, dass auf dem Strafzettel sowohl der bezahlte Betrag als auch der Zahlungsgrund angegeben wird. Anschließend kann dann mit Hilfe eines Anwalts der Versuch unternommen werden, den Bescheid anzufechten. Achten Sie aber darauf, ob die Höhe des Bußgeldes den Aufwand lohnt.

ADAC-Mitglieder können im konkreten Fall ihrem Automobilclub den Bußgeldbescheid oder die Kautionsquittung vorlegen. Wer keinerlei Ärger riskieren und noch vor dem nächsten Urlaub seinen alten Führerschein für 24 Euro in ein EU-Dokument umtauschen möchte, sollte sich rechtzeitig nach den Bearbeitungszeiten erkundigen. Je nach Wohnort kann die Wartezeit mehrere Wochen dauern.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link203512A.html