Diese Anbieter haben sich auf die Vermittlung von günstigen Einzelleistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Flügen spezialisiert. Deshalb müssen bei der Urlaubsplanung alle Leistungen exakt addiert und zeitlich aufeinander abgestimmt werden, wenn aus den Billigkomponenten ein wirklich preisgünstiger Urlaub zusammengestellt werden soll. Denn auch bei Gratisangeboten bekommt man nichts geschenkt. Die Verbraucherzentralen geben folgende Tipps für einen Urlaubs-Schnäppchen-Trip:
Von Reisediscountern...

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Bei der Suche nach einem günstigen Anbieter ist zunächst zu klären, auf welcher "Geschäftsbeziehung" die schönsten Wochen des Jahres aufgebaut werden. Denn das birgt rechtlich erhebliche Unterschiede. Zum einen gibt es Reisediscounter, die Restposten von Reisen, die nicht verkauft werden konnten, zu niedrigen Preisen offerieren. Bis auf kleine Ausnahmen sind da alle Leistungen wie bei herkömmlichen Reisen aus dem Katalog eingeschlossen. Das sind klassischerweise Last-Minute-Reisen, die aber auch schon mal längerfristig gebucht werden können.
...und Reisevermittlern
So genannte Reisevermittler hingegen stellen Reisen selbst zusammen und bieten Unterkünfte in Hotels meist äußerst günstig an. Dabei muss dann im Einzelnen nach den jeweiligen Komponenten geschaut werden. Auch wenn der Eindruck erweckt wird, bei Reisevermittlern gebe es etwas geschenkt, müssen Schnäppchenjäger nachrechnen! Zunächst wird meist eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Und dann erfährt der Kunde, dass die Unterkunft zwar nichts koste, wohl aber für die Verpflegung zu zahlen sei. Gesonderte Zuschläge für Einzel- oder Doppelzimmer kommen hinzu, zudem gibt's bei den Angeboten Preisstaffeln, die berücksichtigt werden müssen - nicht zuletzt sind die Angaben zu den einzelnen Komponenten nicht immer leicht aufzufinden. Die Gesamtkosten zu ermitteln ist somit äußerst schwierig - was Risiken birgt, die teuer zu stehen kommen können.
Rechtlich ungewiss
Es ist durchaus denkbar, dass die Buchung einer Unterkunft über einen Reisevermittler in Kombination mit einem Billigflug eine preiswerte Alternative zur Pauschalreise ist - doch birgt dieser Urlaubstrip rechtliche Unbekannte. Während bei einer Pauschalreise alles in einer Hand liegt, Beanstandungen und Beschwerden somit an einen Ansprechpartner adressiert werden können und in der Regel deutsches Recht angewandt wird sowie Rechte hier verfolgt werden können, muss bei einzeln gebuchten Segmenten erst einmal nach der zuständigen Stelle gesucht werden. So genannte Reisevermittler lehnen in der Regel jede Haftung ab. Das bedeutet zum einen, dass der Urlauber nicht gegen Insolvenz der Fluggesellschaft oder des Hoteliers abgesichert ist. Zum anderen verweist der Reisevermittler, wenn's Grund zu Beanstandungen gibt, immer auf den jeweiligen Leistungsträger. Wenn Hotelier oder Fluggesellschaft im Ausland sitzen, ist dann meist gar nicht klar, nach welchem Recht zu verfahren ist - und selbst wenn's Klagemöglichkeiten gibt, ist die Forderung deshalb im Ausland noch lange nicht vollstreckt.

