„Jetzt noch bis 31.12.2003 abschließen.“ Mit Blick auf den ab 01.01.2004 niedrigeren Garantiezins bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen richten sich derzeit Versicherungsgesellschaften und Vermittler mit dieser Aufforderung an Verbraucher. Sachsens Verbraucherschützer halten nichts von dieser Schlussverkaufsstimmung.
Mit dem Garantiezins wird dem Versicherungsnehmer eine festgelegte Mindestverzinsung seines Guthabens garantiert. Die Höhe dieses Mindestzinssatzes steht nicht im Belieben des jeweiligen Anbieters. Der Satz wird vielmehr vom Bundesfinanzministerium festgesetzt und gilt für alle Anbieter gleichermaßen. Da die andauernde Niedrigzinsphase und Börsenschwäche auch an den Versicherern nicht spurlos vorbei gegangen ist, wird nun der Garantiezins ab 01.01.2004 für Neuverträge nur noch 2,75 Prozent betragen. Derzeit liegt er noch bei 3,25 Prozent und wird bei Altverträgen auch in Zukunft unverändert bleiben.
Wer mit Versicherungsfragen nicht so vertraut ist, könnte nun denken, dass der Garantiezins auf die gesamte monatliche Einzahlung berechnet wird. Doch das trifft nicht zu. Von den monatlichen Raten geht nur ein Teil in den Guthabentopf. Vorher werden die Abschlussprovision, die Verwaltungskosten und die Kosten für den Todesfallschutz abgezogen. Da sich diese Beträge von Versicherer zu Versicherer unterscheiden, weiß der Verbraucher nicht genau, auf welchen Betrag denn der Garantiezins gezahlt wird. Nur eins ist sicher: Die garantierte Verzinsung ist, bezogen auf die Einzahlung, deutlich niedriger als der Garantiezins. So wurde in einem Fallbeispiel berechnet, dass eine 25-jährige Nichtraucherin, die zum 01.12.2003 eine Kapital-Lebensversicherung abschließt und bis zum 65. Lebensjahr monatlich 100 € zahlt, selbst bei den besten Anbietern auf ihre Einzahlung nur eine garantierte Verzinsung von etwa 2,5 Prozent erhält. Im ungünstigen Fall gibt es nur etwa 1,5 Prozent. Ab Januar 2004 werden diese Werte mit der Herabsetzung des Garantiezinses noch schlechter.
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