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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

05.01.2004
Ei-Klar auf den ersten Blick
Neue Kennzeichnungspflicht für Eier ab 2004

Am 01.01.2004 treten EU-weit die neuen Kennzeichnungsregelungen für Eier in Kraft. Jedes Ei muss ab diesem Zeitpunkt mit einem Erzeugercode gestempelt sein, der Auskunft über Herkunft und Haltungsform der Henne gibt, die das Ei gelegt hat. Beispielsweise könnte ein Erzeugercode so aussehen: 3-DE-1234567. Dabei zeigt die erste Ziffer – hier die Ziffer 3 – die Haltungsform an. Die Nummer 3 bedeutet in diesem Fall, dass das Ei von einer Henne aus Käfighaltung stammt. Es gibt insgesamt vier Haltungsformen: die 0 steht für ökologische Legehennenhaltung, die 1 für Freilandhaltung, die 2 für Bodenhaltung und die 3 für Käfighaltung. Die folgenden Buchstaben des Codes stehen für das Land, in dem die Legehennen ihre Eier gelegt haben. Beispielsweise steht DE für Deutschland, NL für Niederlande, F für Frankreich und AT für Österreich. Die sich daran anschließende Nummer steht für einen konkreten Legebetrieb und Stall, in dem die Henne lebt und ihre Eier legt. Dieser Erzeugercode ist bereits in Deutschland seit über einem Jahr auf vielen Eiern zu finden, da sich einige deutsche Eierproduzenten schon vor Inkrafttreten der Kennzeichnungsregeln freiwillig zu diesen Angaben verpflichtet hatten. Auf der Eierverpackung ist zudem noch wortwörtlich auf die Haltungsform hinzuweisen, beispielsweise mit „Eier aus Käfighaltung“. So ist die Haltungsform schon vor dem Öffnen der Verpackung klar erkennbar. Ausnahmen von der neuen Deklarierungspflicht mit dem Erzeugercode wird es nach wie vor bei Eiern auf Wochenmärkten und bei der Direktvermarktung geben. Laut Bundesministerium dominiert in Deutschland noch immer die Käfig- beziehungsweise Batteriehaltung mit 83,9 % der Legehennenplätze. Die Hälfte der Eier wird in Lebensmitteln verarbeitet, wie z. B. Eiernudeln, Kuchen, Fertigmahlzeiten oder geht an Großverbraucher, z. B. Gaststätten, Kantinen, Hotels, Gemeinschaftsverpflegung. Dort ist eine Deklaration der Herkunft und Haltung der Eierzutaten keine Pflicht. Doch gibt es Firmen, die die Herkunft und Haltung der verwendeten Eier in ihren Tiefkühlgerichten bereits auf der Verpackung deklarieren.

Weitere Informationen zum Thema Eierkennzeichnung erhalten interessierte Verbraucher auch unter: www.freiheit-schmeckt-besser.de, www.was-steht-auf-dem-ei.de oder www.verbraucherministerium.de.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link20599A.html