Seit diesem Jahr können alle gesetzlich Versicherten bei ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung wählen. Die Sache hat aber einen gefährlichen Pferdefuß, wie Sachsens Verbraucherschützer wissen.
Der Versicherte gibt seine Versichertenkarte ab und erhält die Rechnung der Ärzte wie ein Privatpatient. Dabei berechnen sie in der Regel einen höheren Satz (Ansatz des bis zu 2,3-fachen Satzes) nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ), als die Kasse nach der GOÄ zu erstatten hat. Außerdem werden von den erstattungsfähigen Aufwendungen Abschläge für Verwaltungskosten, fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie die gesetzlichen Zuzahlungen in Abzug gebracht. Das kann für den Betroffenen teuer werden.
Über diese Folgen sind Versicherte vor der Wahl der Kostenerstattung von ihrer Krankenkasse zu beraten. Neben den finanziellen Auswirkungen für die Versicherten ist das auch die zeitliche Bindung an die gewünschte Form der Leistungsinanspruchnahme. Schließlich ist man mindestens ein Jahr an die Kostenerstattung gebunden. Eine Beschränkung auf den Bereich der ambulanten Behandlung ist dabei aber ausdrücklich möglich.
Auch für Behandlungen in anderen EU- bzw. EWR-Staaten besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung mit den bereits genannten Abschlägen. Unterschieden wird dabei nicht, ob die Leistung während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes angefallen ist oder ob sich Versicherte zur Behandlung in einen anderen EU- bzw. EWR-Staat begeben haben.
Die sächsischen Verbraucherschützer sehen in der Wahl der Kostenerstattung jedoch keinerlei Vorteile für die Versicherten. Letztlich sind zusätzliche Kosten bereits vorprogrammiert.
Wer Fragen zur Kostenerstattung hat, kann sich an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen oder an Verbrauchertelefon unter der Nummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) wenden. Am Auskunftstelefon 01805/797777 (0,12 €/Min.) erfährt man Anschriften und Öffnungszeiten der Beratungsstellen.
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