Neben der Gesundheitsreform werden zum Jahresbeginn weitere Änderungen in Kraft treten. Gerade Versicherungsnehmer und Anleger sind davon betroffen. Niedrigere Zinsen, neue Produkte und mehr Informationen kommen auf Verbraucher zu.
Wer ab dem 01.01.2004 eine Lebensversicherung abschließt, bekommt nur noch eine Garantieverzinsung von 2,75 Prozent pro Jahr geboten. Damit wird es zukünftig Verträge mit verschiedenen Zinssätzen, so mit 3,5, mit 4, mit 3,25 und mit 2,75 Prozent geben. Die Versicherer planen, die betroffenen Verträge unterschiedlich zu behandeln.
Mit Jahresbeginn steht Anlegern eine weitere Investitionsmöglichkeit offen. Eine neue Fondsart, die so genannten Hedge-Fonds kommen auf dem Markt. Nach der gesetzlichen Formulierung handelt es sich dabei um „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“. Diese Formulierung sollten sich Interessierte „auf der Zunge zergehen lassen“, denn dahinter verbirgt sich das Risiko des Totalverlustes. Hohe Kosten werden dieses neue Produkt zudem weniger attraktiv machen. Nach Meinung der sächsischen Verbraucherschützer sind Hedge-Fonds nur etwas für vermögende, aktive Anleger mit ausreichend Erfahrung im spekulativen Bereich.
Für Normalverbraucher dürfte dagegen eine weitere Neuerung von Interesse sein. Fondsanbieter müssen künftig verständlicher über ihre Produkte informieren. Neben dem ausführlichen Fondsprospekt muss nun noch ein vereinfachter Prospekt zur Verfügung gestellt werden. Auf ca. 2 DIN-A4-Seiten soll der Interessent alles Wesentliche für seine Anlageentscheidung erfahren. Vorgesehen ist eine Kurzdarstellung des Fonds, eine Definition der Anlageziele und -strategie, Angaben zu den Risiken und zur Besteuerung und gegebenenfalls zur Wertentwicklung. Wünschenswert wäre außerdem eine Angabe über die Gesamtkostenbelastung.
Damit sind bei Weitem noch nicht alle Neuerungen genannt, die uns kurzfristig erwarten. Änderungen wird es auch bei der Eigenheimzulage, der Wohnungsbauprämie und der Riester-Rente geben. Wer sich auf dem Laufenden halten will, kann sich zu diesen Themen bei den sächsischen Verbraucherschützern beraten lassen. Neben der persönlichen Beratung bietet sich dazu montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10 und 16 Uhr auch die telefonische Beratung unter der Rufnummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) an.
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