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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

15.12.2003
Für jeden Handschlag eine Gebühr?
Verbraucherschützer informieren über Zulässigkeit von Bankenentgelten

Kaum ein anderes Thema erregt im Bereich der Finanzdienstleistungen so sehr die Volksseele wie die Bankenentgelte. Die Ursache dafür ist bei den Kreditinstituten selbst zu suchen, schießen sie doch mit ihren Forderungen nicht selten über das zulässige Ziel hinaus. Sachsens Verbraucherschützer helfen, gegen unberechtigte Entgelte vorzugehen.

In den letzten Monaten gab es besonders viele Beschwerden über teils üppige Entgelte im dreistelligen Euro-Bereich, die vornehmlich Sparkassen für Depotübertragungen verlangen. Dabei gibt es schon verschiedene außergerichtliche Schlichtersprüche und auch Gerichtsurteile, die besagen, dass die Kreditinstitute für eine Gesamtübertragung kein eigenes Entgelt erheben dürfen. Schließlich kommen Banken und Sparkassen mit dieser Tätigkeit ihrer gesetzlichen Herausgabeverpflichtung nach. Höchstens nachgewiesene Fremdkosten dürfen sie an den Verbraucher weiterreichen. Doch selbst ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Nürnberg zum Depotübertragungsentgelt wollen nicht alle Geldhäuser akzeptieren. Nun muss 2004 der Bundesgerichtshof entscheiden.

Sachsens Verbraucherschützer raten, Einspruch gegen Depotübertragungsentgelte zu erheben. Auch bereits gezahlte Entgelte können zurückverlangt werden. Wer sich zur richtigen Vorgehensweise beraten lassen möchte oder eine Formulierungshilfe für das Schreiben an die Bank oder Sparkasse wünscht, erhält diese Unterstützung in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen.

Man kann sich auch über die Zulässigkeit weiterer Bankenentgelte, so zum Beispiel im Zusammenhang mit nicht ausgeführten Lastschriften oder nicht eingelösten Schecks, zur Bearbeitung von Erbfällen, zu Auslandsüberweisungen oder zu vorzeitiger Kündigung von Kreditkarten informieren lassen. Zudem hält die Verbraucherzentrale Sachsen eine Urteilsammlung parat, in der alle wichtigen Entscheidungen zu diesem Thema gesammelt sind. Diese 9 Seiten können auch separat und rund um die Uhr per Fax unter der Rufnummer 01905 55-3110-155 (0,62 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) abgerufen werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link20663A.html