Langjährige Forderung der Verbraucherschützer erfüllt
Am Jahresanfang 2006 trat das EU-weite Verbot der Verwendung von Antibiotika als Wachstumsförderer in der Tierhaltung in Kraft. Damit verschwanden auch die letzten vier zulässigen antibiotischen Zusätze endgültig aus dem Futter. Die sächsischen Verbraucherschützer begrüßen dieses Verbot. „Damit wird der gesundheitliche Verbraucherschutz gestärkt,“ meint Dr. Birgit Brendel. Hintergrund des Verbotes ist die zunehmende Resistenz von Mikroorganismen gegenüber Antibiotika. Die EU verfolgt mit dieser Maßnahme das strategische Ziel, den nicht zwingend nötigen Antibiotikaeinsatz zu reduzieren und so gegen das Resistenzproblem vorzugehen.
„Niedrig dosierte antibiotische Leistungsförderer beeinflussten einerseits die Mikroflora im Darm der behandelten Tiere positiv, so dass diese die Nährstoffe im Futter besser ausnutzen konnten“, führt Dr. Brendel aus. Andererseits bestand jedoch die Gefahr, dass sich im Darm der Tiere oder in den Abprodukten widerstandsfähige Keime bilden, die in die Nahrungskette zurückgelangen können und das Resistenzproblem verschärfen. Antibiotika dürfen in der Tierhaltung nur noch zu veterinärmedizinischen Zwecken eingesetzt werden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht damit eine langjährige Forderung erfüllt.
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