Pressemitteilung der Verbraucherschützer vom Januar 2006 zeigt Wirkung
Vor rund zwei Wochen machte die Verbraucherzentrale Sachsen auf Grund vieler Beschwerden sächsischer Verbraucher auf den Einkaufsclub BSW Verbraucher-Service aus Bayreuth aufmerksam. BSW wollte den Verbrauchern im Rahmen einer Umfrage zum Kaufverhalten eine Mitgliedschaft mit einer dreimonatigen Testzeit, einer dazugehörigen Bonus&Club-Card, 60 € -Warengutscheinen und ggf. einer Armbanduhr versüßen.
Die Verbraucher hatten bei dieser Umfrage oft das Kleingedruckte nicht richtig gelesen und waren so in eine einjährige Club-Mitgliedschaft geraten. Sie hatten vor Ablauf dieser Testzeit dem BSW nicht mitgeteilt, dass sie die BSW-Vorteile nicht länger nutzen wollten. Allerdings zweifelten die sächsischen Verbraucherschützer schon an, ob überhaupt Verträge zustande gekommen waren und gaben vorsorglich den Tipp, diese zu widerrufen. Eine Widerrufsbelehrung war nicht vorhanden.
Nun teilt der BSW Verbraucher-Service der Verbraucherzentrale Sachsen in einem Schreiben mit, dass alle Verbraucher, die den Erstbeitrag nicht zahlten bzw. den Bankeinzug zurückriefen, aus der Mitgliedschaft ohne Beitragszahlung sofort entlassen würden. Sie erhielten auch künftig keine weitere Werbung.
Für die neue Umfrage-Aktion im Februar seien die Texte überarbeitet und auch eine Widerrufsbelehrung sei aufgenommen worden. Nach den Angaben von BSW wird künftig Mitgliedern, die aus einer derartigen Mailingaktion gewonnen werden, kulant entgegen gekommen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen wertet es als positiv, dass der BSW Verbraucher-Service in dieser Art und Weise auf ihre Veröffentlichung reagiert hat. Sie hofft, dass zukünftige Werbeaktionen gesetzeskonform erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
