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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

08.02.2006
Abschluss von Versicherungen am Telefon

Widerrufsrecht soll vor Überrumpelung schützen – am besten nicht auf unerwünschte, unzulässige Anrufe eingehen

Manchem Versicherungsvertreter fällt es zunehmend schwer, mit Verbrauchern persönliche Beratungsgespräche zu vereinbaren. Deshalb nutzen einige Vermittler zum Vertragsabschluss jetzt häufiger das Telefon. Dabei kommt ihnen gelegen, dass viele Verbraucher annehmen, dass auf diesem Weg keine Versicherungsverträge abgeschlossen werden können. „Das ist ein Trugschluss“, macht Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. Auch im so genannten Fernabsatz können Verträge wirksam geschlossen werden. Da der Gesetzgeber aber die Überrumplungsgefahr gesehen hat, legte er den Anbietern eine Reihe von Informationspflichten auf und räumte den Verbrauchern ein Widerrufsrecht ein.

Wie den sächsischen Verbraucherschützern bekannt geworden ist, versuchte in den letzten Wochen beispielsweise die Versicherungsagentur Karl-Otto Rathje (Stadtlohn), auf telefonischem Weg neue Kunden zu gewinnen. Einige Tage nach dem Telefonat ist jedoch mancher Verbraucher, wie zum Beispiel Frau G. aus Oelsnitz, überrascht und verärgert darüber, plötzlich als neuer Versicherungskunde „begrüßt“ zu werden. In Unkenntnis der Rechtslage ließ sie die zweiwöchige Widerrufsfrist ungenutzt verstreichen. „Jetzt hat die Verbraucherin nur dann noch die Möglichkeit aus der unerwünschten Unfallversicherung schadlos wieder herauszukommen, wenn die Verbraucherinformationen zum Versicherungsvertrag unvollständig oder die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß waren oder sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann“, weiß Andrea Hoffmann. Dies werden die sächsischen Verbraucherschützer prüfen.

Der Rat der sächsischen Verbraucherschützer lautet, bei unerwünschter Telefonwerbung das Gespräch unverzüglich zu beenden. Derartige Anrufe gegenüber Nichtkunden sind wettbewerbswidrig und somit unzulässig. Darauf sollte man den Anrufer mit dem Hinweis, dass die örtliche Verbraucherzentrale darüber informiert wird, noch aufmerksam machen. Wer sich in solche Gespräche mit Vermittlern einlässt, läuft wie Frau G. Gefahr, persönliche Daten, wie etwa die Kontoverbindung bekanntzugeben und hat anschließend eine Menge Ärger.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link207542A.html