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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

18.12.2003
Gesundheitsreform 2004 wirft ihre Schatten voraus
Verbraucherzentrale Sachsen gibt ab Januar 2004 Informationen und Auskünfte

Viele Verbraucher sind verunsichert, wissen sie doch immer noch nicht genau, was im Jahre 2004 insbesondere durch die Gesundheitsreform auf sie zukommt.
Für welche Leistungen muss zugezahlt werden? Wie hoch sind die Zuzahlungen? Wie berechnet sich die Belastungsgrenze? Muss ich Belege sammeln? Welche Leistungen fallen weg? Was habe ich von Bonusmodellen? Welche Zusatzversicherungen sollte ich abschließen? Das sind Fragen, die auf alle zukommen können, ohne dass es dafür schon in jedem Fall eine zuverlässige Antwort gibt.
Deshalb werden die sächsischen Verbraucherschützer ab dem 05.01.2004 allen Ratsuchenden helfen, sich im Dschungel der neuen gesetzlichen Regelungen im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 besser zurecht zu finden. In allen 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen werden in gewohnter Weise Auskünfte erteilt und Informationen gegeben. Diese kann man auch am Verbrauchertelefon unter der Nummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) erhalten. Am Auskunftstelefon 01805/797777 (0,12 €/Min.) erfährt man die Öffnungszeiten der Beratungsstellen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält außerdem ein Informationsmaterial von 9 Seiten zu den Neuerungen im Gesundheitswesen zum Abholpreis von 2,50 € bereit. Speziell zu den Zuzahlungen und zu den Neuregelungen beim Zahnersatz kann man sich auch Informationen per Fax unter den Nummern 01905-55-3110-132 und 01905-55-3110-133 (0,62 €/Min.) abrufen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link20884A.html