Verbraucherinsolvenzverfahren bietet Chance auf Neuanfang
Der Schuldenreport 2006, der gerade jetzt bekannt wird, offenbart, dass die Überschuldung privater Verbraucher weiter ansteigt. Inzwischen gilt jeder zwölfte Haushalt in Deutschland als überschuldet. 2005 stellten allein in Sachsen jeden Monat etwa 370 Personen Antrag auf Verbraucherinsolvenz – das sind ca. 50 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Dennoch sind viele von Überschuldung betroffene Menschen nicht ausreichend über diese Möglichkeit der Entschuldung informiert.
Mitunter denken Betroffene, wie zum Beispiel die 53-jährige Frau H. aus Leipzig, dass erst ab einer bestimmten Schuldenhöhe Verbraucherinsolvenz angemeldet werden kann. Die arbeitslose
„Hartz-IV“-Empfängerin glaubte bisher, dass ihre 8000 € Schulden ein zu geringer Betrag für das Verfahren seien und dass die Entschuldung für sie auch deshalb nicht in Frage käme, weil sie von ihrem Arbeitslosengeld II keinen Cent für die Gläubiger übrig behält. „Speziell auch für solche Personen ist die gesetzliche Möglichkeit zur Entschuldung geschaffen worden“, macht Andrea Günther, Schuldnerberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig Mut.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist zwingend in mehrere Abschnitte gegliedert und dauert insgesamt ca. 6 Jahre. Für den Schuldner, der mit dem Existenzminimum auskommen muss, ist dies kein einfacher Weg. Wer ihn auf sich nimmt, wird am Ende jedoch seinen Schuldenberg los sein. Am Anfang steht die Mühe um eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Dazu muss man mit einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder beispielsweise auch mit einem Rechtsanwalt zusammen arbeiten. Bei den anerkannten Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, der Kommunen oder der Verbraucherzentrale ist die Beratung gebührenfrei.
Wichtig für die Schuldner ist der Umstand, dass sie während des Verbraucherinsolvenzverfahrens vor Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger geschützt sind. Die Angst davor, dass des Öfteren der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen könnte oder das Konto weiter gepfändet wird, ist damit genommen. So haben die Betroffenen die Chance, sich auch psychisch wieder zu stabilisieren und sich langsam eine neue Existenz aufzubauen.
Die Adressen anerkannter Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen Sachsens erfährt man am Zentralen Servicetelefon der sächsischen Verbraucherschützer montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr unter 01805-79-7777 (0,12 €/Min).
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