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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

15.02.2006
Hygienemaßnahmen beim Geflügel beachten

Verbraucherzentrale gibt Telefonauskunft zur Vogelgrippe

Mit dem Nachweis des Vogelgrippevirus H5N1 nun auch in Deutschland machen sich viele Verbraucher Gedanken darüber, ob sie Geflügel noch auf den Tisch bringen können. „Bislang gibt es keinen Hinweis darauf, dass das Virus durch den Verzehr von Geflügelfleisch übertragen werden kann“, sagt Uta Viertel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Andere Erreger wie Salmonellen können auf diesem Weg schon zu gesundheitlichen Beschwerden beim Menschen führen. Daher sollten immer folgende Hinweise beachtet werden:

  • Rohe Geflügelprodukte sind von anderen Lebensmitteln getrennt zu lagern und gesondert zuzubereiten.
  • Das Auftauwasser von Geflügelfleisch ist weg zu gießen, die Verpackung gehört in den Hausmüll.
  • Küchenutensilien, die mit rohem Geflügelfleisch in Berührung gekommen sind, müssen vor der weiteren Verwendung gründlich mit warmem Wasser und Spülmittel gereinigt werden.
  • Nach der Arbeit mit rohem Geflügelfleisch sind die Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife zu waschen.
  • Das Geflügelfleisch muss gut durchgegart werden. Rötliche Stellen im Fleisch weisen darauf hin, dass die Erhitzung unzureichend war.
  • Der Verzehr roher Eier ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die Übertragung von H5N1 über Lebensmittel auf den Menschen gilt nach heutigem Wissensstand als unwahrscheinlich. Weitere Fragen zur Vogelgrippe beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen montags, mittwochs und donnerstags von 10 – 16 Uhr unter der Telefonnummer 0180-5-791352 (0,12 €/Min.).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link209022A.html