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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

11.02.2004
Vorsorgeuntersuchungen sind kostenlos
Bei zusätzlicher Beratung und Untersuchung ist aber die Gebühr fällig

Vorsorgeuntersuchungen gibt es nicht nur beim Hausarzt, sondern auch bei vielen Fachärzten, wie Haut- oder Frauenärzten oder auch beim Orthopäden.
Generell ist es so, dass für Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühr zu zahlen ist und man auch keine Überweisung benötigt. Wird aber eine Untersuchung zusätzlich vorgenommen, ist die Praxisgebühr schon fällig.
Sachsens Verbraucherschützer raten deshalb, sich vom Hausarzt auch eine Überweisung zur Vorsorgeuntersuchung geben zu lassen, damit man dann nicht über die Gebühr streiten muss.

Zur Vorsorgeuntersuchung gehören u.a. der Gesundheits-Check-up, die Früherkennung von Gebärmutterhals- und Brustkrebs, die Früherkennung von Prostatakrebs, die Früherkennung von Darmkrebs, Kindervorsorge, Jugendgesundheitsvorsorge, diverse Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe.

Die Untersuchung für Schwangere ist im Rahmen der medizinischen Vorsorge kostenfrei, d.h. sie müssen keine Zuzahlungen leisten. Allerdings kann man hier nur eine Minimalvorsorge erwarten. Wer mehr Leistungen in Anspruch nehmen will, sollte sich auf die Praxisgebühr einstellen.

Wer Fragen zu Vorsorgeuntersuchungen und Praxisgebühr hat, kann sich an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen oder an das Verbrauchertelefon unter der Nummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) wenden. Am Auskunftstelefon 01805/797777 (0,12 €/Min.) erfährt man Anschriften und Öffnungszeiten der Beratungsstellen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link20903A.html