Sachsens Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass eine private Sterbegeldversicherung nach der Streichung des staatlichen Sterbegeldes zum 01.01.2004 nicht zwingend abgeschlossen werden muss.
Im Unterschied zum Zahnersatz, der ab 2005 auch nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, sondern durch eine private Pflichtversicherung abzusichern ist, hat der Gesetzgeber beim Sterbegeld keine Vorgabe zur Privatvorsorge gemacht. So bleibt es jedem selbst überlassen, wie er für diesen Fall vorsorgt.
Dafür kommt jede Geldanlage in Betracht. Doch auch mit einer Risiko-Lebensversicherung sind die Beerdigungskosten mit abgesichert. Aus dieser Versicherung erhalten die Hinterbliebenen eine größere Geldsumme, mit der sich auch diese letzten Kosten des Verstorbenen begleichen lassen. Wer an den Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung denkt, die im Kern eine kleine Kapital-Lebensversicherung ist, sollte die Versicherungsbedingungen genau lesen. Da können zum Beispiel Wartezeiten oder die Bindung an ein bestimmtes Bestattungsunternehmen fixiert sein. Es ist auch nicht bei jedem Angebot ausgeschlossen, dass die Erben nicht dennoch mit Kosten belastet werden. Schon über Jahre hin existieren diesbezüglich auch Versicherungsangebote über Mitgliedschaften in Vereinen, wie zum Beispiel der Volkssolidarität oder einer Gewerkschaft. Wer sich dafür näher interessiert, sollte unter anderem die Vereinbarung der Verwendung der Überschussanteile prüfen. In der Vergangenheit gab es da zum Beispiel Angebote, bei denen ein Teil der Überschüsse an den Verein gespendet wurde, was bei Vertragsabschluss nicht immer jedem bewusst war. Sachsens Verbraucherschützer gehen weiterhin davon aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen in diesem wie auch in anderen Bereichen ebenso Kooperationen mit privaten Versicherern eingehen werden. Das könnte auch zu günstigeren Angeboten führen. Die Verbraucherzentrale Sachsen wird diese Entwicklung und neue Produkte im Auge behalten und dazu in den nächsten Wochen eine Umfrage bei den Krankenkassen durchführen. Aus diesem Grund raten Sachsens Verbraucherschützer, sich jetzt nicht übereilt für ein Angebot zu entscheiden, sondern die Ergebnisse der Befragung abzuwarten.
Zu günstigen Risiko-Lebensversicherungen oder Sparverträgen kann man sich aber auch schon jetzt individuell beraten lassen.
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