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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

12.01.2004
Was gibt es sonst noch Neues?
Änderungen ab Januar 2004 beim Sparerfreibetrag und bei der Arbeitnehmersparzulage noch weitgehend unbemerkt

Anleger erhalten seit 1. Januar 2004 wegen der Reduzierung des Sparerfreibetrages weniger steuerfreie Kapitalerträge, so zum Beispiel Zinsen. In letzter Minute wurde zudem auch noch die Arbeitnehmersparzulage, die staatliche Förderung, die die Vermögensbildung fördern soll, abgesenkt.

Mit dem Haushaltbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 wurden schnell noch ein paar Änderungen auf den Weg gebracht, über die es zuvor kaum Informationen gab. Viele Verbraucher werden nun negativ überrascht sein. Während die Diskussion um die Reduzierung der Eigenheimzulage und der Wohnungsbauprämie monatelang öffentlich geführt wurde, blieb es um die geplanten Änderungen bei der Arbeitnehmersparzulage und des Sparerfreibetrages still. Erst nach dem Inkrafttreten werden die Änderungen bekannt. Der Sparerfreibetrag beträgt für Ledige nur noch 1370 Euro und für Verheiratete 2740 Euro. Dazu kann nach wie vor die Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 51 bzw. 102 Euro addiert werden. Aus der Reduzierung kann sich bei dem einzelnen Anleger durchaus Handlungsbedarf ergeben. Wer bisher bei mehreren Geldhäusern Freistellungsaufträge in verschiedener Höhe bis zur alten maximalen Grenze erteilt hatte, muss diese jetzt an die neuen Beträge anpassen. Werden die Aufträge nicht geändert und übersteigen somit die neue Höchstgrenze, kann das später zu Ärger mit dem Finanzamt und zu Nachzahlungen führen.
Durch die Reduzierung der Arbeitnehmersparzulage gibt es dagegen weniger zu tun. Diese beträgt nun auf Bausparen noch 9 Prozent und im Fondsbereich 18 Prozent. Für ostdeutsche Fondssparer gibt es zudem 2004 nicht mehr 25, sondern nur noch 22 Prozent Zulage. 2005 läuft diese Sonderegelung aus. Auf Grund der niedrigeren staatlichen Förderung und den oft auch gesunkenen vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeber empfehlen Sachsens Verbraucherschützer, bei den Sparplänen noch mehr auf die Anbieterkosten zu achten.

Wer konkrete Fragen zur Arbeitnehmersparzulage, zur Wohnungsbauprämie, aber auch zu den anderen Änderungen hat, kann sich von den sächsischen Verbraucherschützern beraten lassen oder sich per FAX unter der Rufnummer 01905/55 3110 182 (0,62 €/Min aus dem deutschen Festnetz) ein neues zweiseitiges Informationsmaterial abrufen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link20978A.html