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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

26.01.2004
Bratwurst mit Herkunft
Sachsens Verbraucherschützer weisen auf regionale Spezialitäten hin

Sachsen mögen die Thüringer Rostbratwurst ebenso wie die Thüringer. Seit Beginn des Jahres ist diese Thüringer Spezialität nun auch europaweit geschützt, als so genannte geschützte geografische Angabe (g.g.A.). Speziell für dieses Erzeugnis bedeutet das, dass es sich um eine mindestens 15-20 cm lange mittelfeine Rostbratwurst im Naturdarm mit herzhaft würziger Geschmacksnote mit einem Stückgewicht von 100-150 g handelt. Neben Salz und Pfeffer werden insbesondere Kümmel, Majoran und Knoblauch verwendet. Außerdem müssen 51 % der verwendeten Rohstoffe aus der Region Thüringen stammen. Mit der Aufnahme der Thüringer Rostbratwurst in das Register der europäischen Verordnung 2081/92 sind auch Umschreibungen wie beispielsweise „Thüringer Art“ ausdrücklich unzulässig. Für den Verbraucher sind solche gesetzlich geschützten Herkunftsbezeichnungen ein wichtiger Wegweiser bei der Suche nach traditionellen und regionalen Köstlichkeiten. Dabei sollte er unbedingt auf die einheitlichen europäischen Siegel und Kürzel achten. Die Kürzel „g.g.A.“ für geschützte geografische Angabe und „g.U.“ für geschützte Ursprungsbezeichnung garantiert, dass die Produkte auch tatsächlich aus der genannten Region stammen. Zu jedem Kürzel gibt es auch ein Zeichen:

Logo: Geschützte Ursprungsbezeichnung


Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen muss.

Geschützte Ursprungsbezeichnung


Bei der geschützten geographischen Angabe (g.g.A.) besteht eine Verbindung zwischen mindestens einer der Produktionsstufen, der Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung und dem Herkunftsgebiet. Rund 500 Produkte sind europaweit auf diese Weise bereits geschützt. Darunter sind vier Sächsische Spezialitäten, das Scherzgebäck Meißner Fummel (g.g.A.), das Wernesgrüner Bier (g.g.A.), das Lausitzer Leinöl (g.g.A.) und der Altenburger Ziegenkäse (g.U.). Das Gebiet für die Bezeichnung Altenburger Ziegenkäse bezieht dabei nicht nur auf das heutige Altenburg, sondern orientiert sich am Altenburger Land, welches sich auf die beiden Bundesländer Sachsen und Thüringen erstreckt.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link21088A.html