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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

26.01.2004
Arznei aus dem Internet nicht immer günstiger
Dürfen Apotheker Medikamente über das Internet und im Versandhandel vertreiben und was ist dabei zu beachten?

Seit 01.01.2004 besteht die Möglichkeit, sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente im Internet zu bestellen. Die sächsischen Verbraucherschützer raten, dabei nicht ungeprüft jedem Anbieter zu vertrauen.

Bei einer virtuellen Apotheke muss ein Ansprechpartner genannt sein, die Telefonnummer und die Anschrift müssen angegeben sein, eine Beratung muss gewährleistet sein und in deutscher Sprache angeboten werden.

Auch wenn einige Arzneimittel im Internet finanziell günstiger zu erwerben sind, sollte man doch beachten, dass es mit der Lieferung einige Tage dauern kann. Nach der Bestellung muss nämlich das Rezept an die Internetapotheke gesandt werden, erst dann erfolgt die Auslieferung der Arzneimittel. Selbst wenn keine oder nur eine geringere Zuzahlung zu leisten ist, sind auf jeden Fall die Versandkosten einzuplanen.
Wer also dringend und schnell ein Medikament braucht, sollte weiter in die Apotheke um die Ecke gehen. Außerdem empfiehlt es sich, die Preise in der Internetapotheke mit denen in der herkömmlichen Apotheke zu vergleichen, denn nicht immer ist es dort billiger.

Da es sich auch bei der Bestellung eines Medikamentes im Internet oder im Versandhandel um einen so genannten Fernabsatzvertrag handelt, muss auf der Website des Anbieters auch über das Widerrufs- oder Rückgaberecht informiert werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link21089A.html