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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

27.01.2004
Genossenschafter in der Verjährungsfalle
Anspruch auf fälliges Auseinandersetzungsguthaben verjährt schnell

Nicht wenige Anleger, die sich Anfang der neunziger Jahre an einer Genossenschaft beteiligten und den Vertrag ein paar Jahre später wieder kündigten, warten seit dem auf die Auszahlung ihrer Geldanlage. Dabei müssen sie manchmal die bittere Erfahrung machen, dass es jetzt keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch mehr auf die Rückzahlung gibt, weil zwischenzeitlich Verjährung eingetreten ist.

Seit Ende 2003 suchen bei den sächsischen Verbraucherschützern besonders frühere Genossen der ehemaligen Hotel- und Freizeitanlagengenossenschaft eG (Rödermark) letzte Hilfe. Sie wurden nach Kündigung ihrer Mitgliedschaft hinsichtlich der Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens jahrelang hingehalten. Jetzt erhalten viele Betroffene von der Rechtsnachfolgerin, der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG. (Rödermark) die Antwort, dass wegen der eingetretenen Verjährung kein Auszahlungsanspruch mehr besteht. Das ist korrekt, soweit seit der Fälligkeit des Auseinandersetzungsguthabens mehr als 2 Jahre vergangen sind. So regelt es das Genossenschaftsgesetz. Verschmelzen zwei Genossenschaften zu einer neuen Gesellschaft, liegt diese Verjährungsfrist nach dem Umwandlungsgesetz jedoch bei 5 Jahren.
Die Verbraucher kennen diese rechtlichen Regelungen meistens nicht und laufen so nicht selten in die Verjährungsfalle. Zudem wurde ihnen ihr Vertrauen zum Verhängnis, denn mit hat sie hinsichtlich der Auszahlung immer wieder auf später vertröstet. Zum Teil wurden von den Verbrauchern noch Nachzahlungen gefordert, die mitunter auch geleistet wurden. Bei diesen Betroffenen ist die Wut über den nunmehr feststehenden finanziellen Totalverlust verständlicherweise groß. Für ehemalige Genossen, die erst 2001 im Zusammenhang mit der Verschmelzung der beiden Genossenschaften die weitere Mitgliedschaft ausgeschlagen haben, sind dagegen noch nicht alle Eulen verflogen.
Sachsens Verbraucherschützer raten allen Verbrauchern, die sich für eine Beteiligung an einer Genossenschaft interessieren oder mit der Abwicklung ihrer Mitgliedschaft Probleme haben, sich über die rechtlichen Regelungen und die finanziellen Risiken persönlich und anbieterunabhängig in einer der 13 Beratungsstellen beraten zu lassen. Telefonische Informationen zu dieser Thematik erhält man montags, mittwochs und donnerstags unter der Rufnummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min aus dem deutschen Festnetz).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link21132A.html