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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

06.03.2006
Wie weiter mit den Gaspreisen

Sachsens Verbraucherschützer bleiben am Ball

Das Thema der Gaspreiserhöhungen ist seit Monaten unverändert der Hauptnachfrageschwerpunkt bei Sachsens Verbraucherschützern. Nicht umsonst hat sich in den letzten Monaten ein bundesweiter Verbraucher-Protest der Verbraucherschützer formiert, der sich gegenwärtig darin ausdrückt, dass bei einer Vielzahl von Gerichten Klagen anhängig sind, in denen die Rechtmäßigkeit der drastischen Preiserhöhungen der letzten Zeit auf dem juristischen Prüfstand steht.

Nachdem die sächsischen Verbraucherschützer bereits seit Sommer vergangenen Jahres gegen Erdgas Südsachsen und die Gasversorgung Sachsen Ost GmbH die Klagen von über 500 betroffenen Verbrauchern im Rahmen von so genannten Sammelklagen koordinieren, gehen sie im Wege der Verbandsklage gegen die DREWAG vor. Dort sind es vor allem die Preiserhöhungsklauseln, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen unzulässig sind. „Auch die Preisanpassungsklauseln der Stadtwerke Leipzig dürften nach unserer Auffassung einer gerichtlichen Inhaltskontrolle nicht standhalten“, so die Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale, Bettina Dittrich. „Wir haben das Unternehmen deshalb auf Unterlassung der beanstandeten Preisanpassungsklauseln in Anspruch genommen und werden nun in einem weiteren Gerichtsverfahren deren Rechtmäßigkeit prüfen lassen.“ Es kann nach unserer Auffassung nicht angehen, dass Unternehmen sich in ihren Vertragsbedingungen großzügige Möglichkeiten für Preiserhöhungen offen lassen, die für den Verbraucher nicht nachvollziehbar sind. So glauben viele Kunden nicht, dass die aktuellen Preiserhöhungen der Stadtwerke Leipzig überwiegend mit gestiegenen Vorlieferantenkosten begründet werden können.

Sollte das Landgericht Leipzig, bei dem die Klage jetzt unter dem Aktenzeichen 10 O 631/06 anhängig ist, Sachsens Verbraucherschützern Recht geben, dann dürften die Stadtwerke Leipzig die beanstandeten Klauseln in ihre Gaslieferverträge mit Verbrauchern nicht mehr verwenden.

„Wir stehen mit unseren Aktionen nicht allein“, so die Verbraucherschützerin, „und werden am 09. März 2006 an einer öffentlichen Anhörung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teilnehmen, in der u.a. über den bundesweiten Stand der Sammelklagen und Widerspruchskampagnen berichtet wird.“

Sachsens Verbraucherschützer beraten zu Fragen der Gaspreisproblematik in ihren Beratungseinrichtungen. Anschriften und Öffnungszeiten findet man auf der Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de ebenso wie eine Übersicht über den Stand der Verfahren zusammen mit wichtigen Informationen rund um das Thema Gaspreiserhöhung.
Beratungstermine können am Zentralen Servicetelefon unter 0180-5-797777 (0,12 €/Min.) montags bis freitags in der Zeit von 9 – 16 Uhr vereinbart werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link212092A.html