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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

08.03.2006
Essen ohne Gentechnik in Kantine & Co.

Verbraucherschützer fordern: Klartext auf der Speisekarte

Etwa 70 Prozent der deutschen Verbraucher lehnen gentechnisch hergestellte Lebensmittel ab – entsprechend gekennzeichnete Produkte wurden inzwischen mangels Akzeptanz schon wieder vom Markt genommen. Daher bemühen sich Hersteller, kennzeichnungspflichtige Waren zu meiden. Allerdings: Beim Kauf von tierischen Lebensmitteln tappen Kunden im Dunkeln. Denn, wenn gentechnisch veränderte Futterpflanzen bei der Aufzucht zum Einsatz kamen, muss dies bei Fleisch, Milch oder Eiern nicht gekennzeichnet sein. Weil Käufer mangels Information diesen Produkten nicht die kalte Schulter zeigen können, besteht für Landwirte nur wenig Anreiz, diese Genpflanzen nicht zu verfüttern.

Nicht ausreichende Kennzeichnungsvorschriften erweisen sich auch in der Gemeinschaftsverpflegung als Crux, hier Essen ohne Gentechnik auf den Tisch zu bringen: 1.442 Betriebs- oder Verwaltungskantinen, Kindertages- und Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Seniorenheime, Studentenwerke und Jugendherbergen hatten die Verbraucherzentralen zwischen Juli und September 2005 aufgefordert, in einer Selbstverpflichtung für ein Jahr zu erklären, auf gentechnisch veränderte Zutaten sowie auf Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, zu verzichten. Darunter waren 42 Einrichtungen aus Sachsen. Die Befragung hatte die Zielsetzung, die Verbindlichkeit seitens der Anbieter zu steigern, das Angebot für Tischgäste transparent zu machen und nicht zuletzt die Nachfrage nach Produkten, die ohne Gentechnik hergestellt werden, bei Herstellern, Verarbeitern und Lieferanten zu erhöhen und so die bewährte Lebensmittelproduktion zu stärken.

Nur 37 Selbstverpflichtungen konnten die Verbraucherzentralen bundesweit dabei als Rücklauf bilanzieren: 18 Einrichtungen verpflichteten sich, bei allen Produktgruppen die Verwendung von Gentechnik auszuschließen. Alle anderen gingen diese Verpflichtung mit Einschränkungen für bestimmte Produkte ein, zwei davon aus Sachsen. Neben den Einrichtungen, die eine Selbstverpflichtung abgegeben hatten, verzeichneten die Verbraucherzentralen Resonanz von 32 weiteren Anbietern, die ihre Schwierigkeiten bei der Zubereitung von Essen ohne Gentechnik formulierten: Mangelnde Transparenz bei vom Tier stammenden Produkten erklärten Küchenleiter und Verantwortliche als zentrales Problem – was erheblichen Mehraufwand bedeute, entsprechende Lieferanten ausfindig zu machen. Zudem verhindere die Vielzahl verschiedener Zulieferer und der Einsatz von Convenience-Produkten insbesondere bei großen Einrichtungen, die mehrere hundert oder tausend Essen pro Tag zubereiten, dass Küchenleitungen eine Selbstverpflichtung für den Mittagstisch ohne Gentechnik abgeben könnten.

Angesichts der Befragungsergebnisse fordern die Verbraucherzentralen den Gesetzgeber auf, die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch hergestellte Lebensmittel auch auf Produkte wie Fleisch, Milch und Eier auszudehnen, wenn diese von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Damit wären viele praktische Probleme, die Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung als Hemmnis benennen, um den Kundenwunsch nach einem Essen ohne Gentechnik ernst zu nehmen, ausgeräumt. So könnten nicht nur konventionelle Produkte im Speisenangebot einen gesicherten Platz finden, sondern es könnte auch die Nachfrage nach diesen Alternativen ohne Gentechnik bei der Lebensmittelherstellung und der landwirtschaftlichen Erzeugung befördert werden.

Der Ergebnisbericht „Essen ohne Gentechnik in der Gemeinschaftsverpflegung“ kann als Download unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de eingesehen werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link212732A.html