Gesetzlich Versicherte, die mehr als 3862,50 € brutto monatlich verdienen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Auch sie können die Kostenerstattung wählen. Nur für diese freiwilligen Mitglieder kann die Krankenkasse in ihrer Satzung vorsehen, dass sie jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten selbst übernehmen (Selbstbehalt). Dafür erhalten sie eine Beitragsermäßigung.
Die jeweilige Satzung der Krankenkasse regelt dann die Höhe des Selbstbehaltes und die damit verbundene Beitragsermäßigung. Zu beachten ist allerdings, dass die Selbstbehalt-Tarife nur in Kombination mit der Kostenerstattung möglich sind. Wer die Kostenerstattung wählt, erhält beim Arzt eine Privatrechnung, die er mit der Krankenkasse begleichen muss. Die Kasse erstattet aber nur den üblichen Satz, der Arzt jedoch kann das Dreifache verlangen. Auf dieser Differenz muss der Versicherte dann wohl oder übel sitzen bleiben. Außerdem kommen noch zusätzliche Beträge für Verwaltungskosten sowie für die fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung dazu. Diese Zusatzkosten können die erhoffte Beitragsermäßigung erheblich reduzieren. Außerdem muss man sich für mindestens ein Jahr lang an die Kostenerstattung binden.
Alternativ zum Selbstbehalt-Tarif können freiwillig Versicherte das Beitragsrückzahlungsmodell wählen. Es funktioniert genau so wie die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung. Benötigt man ein Jahr lang keinen Arzt oder übernimmt man dessen Rechnung selbst, zahlt die Kasse einen Teil des Beitrages zurück. Das genaue Verfahren bestimmt die Satzung der Krankenkasse. Der Rückzahlungsbetrag darf aber ein Zwölftel der jeweils im Kalenderjahr gezahlten Beträge nicht überschreiten.
Trotz dieser möglichen Vergünstigungen raten Sachsens Verbraucherschützer, sich die Modelle des Selbstbehaltes kombiniert mit der Kostenerstattung sowie der Beitragsrückzahlung sehr genau anzuschauen und nichts zu überstürzen, damit man nicht draufzahlt, anstatt zu sparen.
Wer Fragen zum Selbstbehalt und zur Beitragsrückzahlung hat, kann sich an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen oder an das Verbrauchertelefon unter der Nummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) wenden. Am Auskunftstelefon 01805/797777 (0,12 €/Min.) erfährt man Anschriften und Öffnungszeiten der Beratungsstellen.
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