Viele Versicherte, die bei ihrer Kasse einen Antrag stellen wollen, um als chronisch krank anerkannt zu werden, wenden sich derzeit mit Fragen zur Belastungsgrenze an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen.
Chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Erkrankung in Dauerbehandlung sind, können sich bei Zuzahlungen, die über 1 % des Bruttoeinkommens reichen, von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. In den ersten Wochen des neuen Jahres gab es Unklarheiten, ob nur der chronisch Kranke zur Ein-Prozent-Regelung zählt oder der gesamte Familienhaushalt. Ende Januar wurde durch die Spitzenverbände der Krankenkassen definiert, dass die Absenkung der Belastungsgrenze für den gesamten Familienhaushalt zählt, wenn mindestens eine Person des Haushalts chronisch krank ist.
Die Belastungsgrenze für Versicherte beträgt sonst 2 % des Bruttoeinkommens.
Bei der Berechnung werden dem Bruttoeinkommen eines Haushaltes die Zuzahlungen gegenübergestellt. Dabei gibt es für den ersten Angehörigen des Versicherten einen Freibetrag von 4.347 € für das Jahr 2004 und für jedes Kind einen Freibetrag von 3.648 €, die angerechnet werden. Familienversicherte Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden ebenfalls berücksichtigt.
Für Haushalte, die z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilfegesetz oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten, wird der Regelsatz des Haushaltsvorstandes als Bruttoeinnahme zum Lebensunterhalt für alle im Haushalt lebenden Angehörigen berücksichtigt. Er beträgt in Sachsen 282 €. Erst bei Überschreiten der 1- bzw. 2-prozentigen Belastungsgrenze durch die Zuzahlungen kann man sich bei der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Dazu ist ein Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Die Krankenkasse stellt dann dem Versicherten eine Bescheinigung bzw. einen Ausweis über die Befreiung aus.
Wer Fragen zur Belastungsgrenze hat, kann sich an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen oder an das Verbrauchertelefon unter der Nummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) wenden. Am Auskunftstelefon 01805/797777 (0,12 €/Min.) erfährt man Anschriften und Öffnungszeiten der Beratungsstellen.
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