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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

23.02.2004
Kerosinzuschläge können zurückgefordert werden
Verbraucherschützer halten Musterbrief bereit

Verbraucher, die im Jahre 2000 nachträglich für ihre Pauschalreise einen Kerosinzuschlag zahlen mussten, sollten diesen jetzt vom Reiseveranstalter zurückverlangen. Viele Reiseveranstalter haben gegenüber dem Bundesverband der Verbraucherzentralen erklärt, die zu Unrecht verlangten Beträge zu erstatten. Dabei ist allerdings Eile geboten. Die Ansprüche verjähren am 31.12.2004.

Sachsens Verbraucherschützer halten hierfür einen Musterbrief bereit, der unter der Faxabruf-Nr. 01905-55-3110-183 zum Preis von 0,62 €/Min. (Preis aus dem deutschen Festnetz) abgerufen werden kann.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link21330A.html