Sachsens Verbraucherschützer fordern schnelle Entscheidung
Seit Anfang Januar sollte es ihn geben, den Energiepass für all die Gebäude, für die nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16. November 2001 noch kein Energiebedarfsausweis erforderlich war. Er soll über die energetische Qualität eines Hauses informieren und damit beim Kauf einer Immobilie oder beim Anmieten einer Wohnung Transparenz schaffen helfen. Leider erfolgte die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie bisher nicht.
Der Streit zwischen den Verbänden der Wohnungswirtschaft auf der einen Seite und den Mieter- und Verbraucherorganisationen auf der anderen Seite hält nach wie vor an. Während Wohnungsunternehmen vorwiegend nur den vorhandenen Energieverbrauch des Gebäudes für einen Vergleich heranziehen wollen (verbrauchsorientierter Energiepass), fordern Verbraucherschützer umfassendere Analysen der baulichen und heizungstechnischen Ausrüstung der Gebäude (bedarfsorientierter Energiepass).
Die Entscheidung, welchem Pass der Vorzug gegeben werden soll, ist noch nicht gefallen, auch eine Zwitterlösung ist denkbar. „Daher sollten alle Hauseigentümer, denen schon jetzt ein Energiepass angeboten wird, lieber abwarten“, empfiehlt Roland Pause, Energieexperte der Verbrauchzentrale Sachsen, „schließlich wollen sie am Ende doch den „richtigen“ Pass haben, der die energetische Qualität des Hauses einem potenziellen Mieter oder einem Käufer schmackhaft machen kann.“
So soll der künftige Nutzer schnell feststellen können, mit welchen Energiekosten er zukünftig rechnen muss. „Bei den heutigen Energiepreisen ist dies für Mieter enorm wichtig“, sagt der Energieexperte der Verbraucherzentrale, „er kauft die Katze nicht im Sack und ist damit vor hohen Nachzahlungen bei der ersten Heizkostenabrechnung geschützt.“
Auch wenn der bedarfsorientierte Pass am Ende etwas teurer sein wird, erhält der Hausbesitzer Möglichkeiten aufgezeigt, die zur Energieeinsparung führen. Letztlich steigt damit die Attraktivität seiner Immobilie.
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