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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

14.03.2006
Schlechter Rat zu gutem Urteil

Zwielichtige Finanzvermittler nutzen höchstrichterliche Rechtsprechung zur Lebensversicherung für sich aus

Aus dem Dresdner Raum wurde den sächsischen Verbraucherschützern berichtet, dass Finanzvermittler Verbrauchern im Rahmen einer vermeintlichen Optimierung der privaten Altersvorsorge die Kündigung ihrer Lebensversicherung nahe legen. Bedenken der Versicherten hinsichtlich finanzieller Verluste werden mit Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung vom Oktober 2005 zerstreut. Im Ergebnis solcher Beratungen ist es dazu gekommen, dass Verbraucher Rechtsanwälte beauftragt haben, die Beendigung ihrer Versicherungsverträge herbeizuführen. Wegen der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten wurde den Betroffenen gleich noch ein Vertrag mit einem Finanzierer, einer Gesellschaft aus Halle an der Saale, untergejubelt. Letztendlich sollte das Geld aus der gekündigten Lebensversicherung wieder investiert werden, wofür der Vermittler noch einen unterschriftsreifen Beteiligungsvertrag parat hielt.

„An diesen Verträgen verdienen alle, außer den Verbrauchern. Diese müssen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes“, warnt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen ist für Versicherungsnehmer immer ein Verlustgeschäft. Daran ändert grundsätzlich auch die neue höchstrichterliche Rechtsprechung vom 12.10. 2005 nichts, wonach Verbraucher unter Umständen mit einem höheren Rückkaufswert rechnen können. Deshalb ist eine vorzeitige Kündigung eines bereits seit mehreren Jahren laufenden Vertrages nur der letzte Weg, zum Beispiel bei einer finanziellen Notlage. Von einer Investition des Geldes in den Grauen - das heißt nicht staatlich überwachten - Kapitalmarkt, wie es die angebotene Gesellschaftsbeteiligung darstellt, raten Sachsens Verbraucherschützer sicherheitsorientierten Kleinanlegern gänzlich ab. „Schon oft haben Verbraucher in diesem Markt ihr gesamtes Geld verloren“, weiß die Finanzexpertin.

Wer über die Fortführung seines Lebensversicherungsvertrages nachdenkt, sollte sich vor einer endgültigen Entscheidung bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Wurde in den letzten Jahren einen solcher Vertrag schon gekündigt, kann man prüfen lassen, ob ein Nachzahlungsanspruch gegenüber dem Versicherer besteht und für die Durchsetzung seiner Ansprüche gegebenenfalls Hilfe bekommen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link214422A.html