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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

11.03.2004
Terroranschlag in Spanien
Was wird mit gebuchten Reisen?

Bei einem der schwersten Terroranschläge in Spanien sind am heutigen Morgen nach gegenwärtigen Angaben mehr als 170 Menschen getötet worden. Ganz Spanien steht unter Schock. Für viele ist der heutige 11. März zum „11. September“ Spaniens geworden.

Spanienurlauber, die eine Reise an spanische Küsten planen, werden den Reisevertrag nicht wegen höherer Gewalt kündigen können. Sachsens Verbraucherschützer empfehlen jedoch, beim Reiseveranstalter kurzfristig nach Umbuchungsmöglichkeiten zu fragen. Haben Urlauber demgegenüber eine Städtereise nach Madrid geplant, so ist ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt nicht ausgeschlossen. Immerhin hat das Landgericht Frankfurt/Main mit Urteil vom 22.05.2003 (AZ: 2/24 S 239/02) entschieden, dass die Terroranschläge auf das World Trade Center vom 11. September 2001 zu einem nicht vorhersehbaren flächendeckenden bürgerkriegsähnlichen Zustand führten, so dass eine gebuchte Flugpauschalreise nach New York wegen höherer Gewalt gekündigt werden durfte. „Außerdem“, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich, „hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.10.2002 (AZ: X ZR 147/01) die Messlatte für Kündigungen von Reisen wegen höherer Gewalt herabgesetzt. Danach besteht ein Kündigungsrecht des Reisenden bereits dann, wenn eine Gefährdung mit erheblicher und nicht erst mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Grundsätzlich ist eine kostenfreie Stornierung eines Reisevertrages wegen höherer Gewalt immer dann gerechtfertigt, wenn die Reise auf Grund von Umständen, die bei der Buchung nicht vorhersehbar waren, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. Bei einzelnen Terroranschlägen neigen die Gerichte dazu, dass diese nicht ausreichend sind, um eine Reise wegen höherer Gewalt zu kündigen.

Wer sich zum Thema Reisen beraten lassen möchte, kann sich an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Öffnungszeiten und Anschriften erfährt man am Auskunftstelefon unter 01805-79-7777 (0,12 €/Min.) oder auf der Homepage der Verbraucherschützer unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de. Telefonischen Rat kann man am Verbrauchertelefon unter 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) immer montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr einholen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link21506A.html