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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

24.03.2004
Verbraucherrat nach Terminwunsch
Neuer Service der Verbraucherzentrale Sachsen ab 1. April 2004

In den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen herrscht zu bestimmten Zeiten immer Andrang. Besonders dann, wenn sich sehr viele Ratsuchende beispielsweise zur privaten Altersvorsorge oder zur Berufsunfähigkeitsversicherung informieren wollen, dauert es manchmal etwas länger. Ab 1. April 2004 kann jeder, der es wünscht, vorab einen Termin für seine Beratung erhalten, sogar außerhalb der üblichen Beratungszeiten.

Das kommt vor allem jenen Ratsuchenden entgegen, die eine ausführliche Beratung bei den sächsischen Verbraucherschützern gern vorab planen möchten. Und es bringt Vorteile für die Verbraucher, die bei kurzen Fragen ohne vorherige Terminabsprache schneller bedient werden können. Ein elektronischer Terminplaner hilft den Verbraucherschützern, ihren Beratungsalltag optimaler zu organisieren und sich dem Ratsuchenden beispielsweise für die Prüfung von Bauverträgen, für eine Beratung zur Baufinanzierung oder für eine umfassende Versicherungsberatung intensiver zu widmen.

Zur Terminvereinbarung kann man sich an das Termintelefon der nächstgelegenen Beratungseinrichtung wenden (www.verbraucherzentrale-sachsen.de) oder das Auskunftstelefon der Verbraucherzentrale Sachsen unter der Nummer 01805/79 77 77 (0,12 €/Min.) montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr anrufen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link21591A.html