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Teure Termine beim Kieferorthopäden: Ärzte drängen auf private Abrechnung

Weil die Gesundheitsreform auch auf Seiten der Ärzte für finanzielle Einbußen sorgt, suchen sie nach Ausgleich. So mancher Kieferorthopäde hat das neue Prinzip der Kostenerstattung als Einnahmequelle entdeckt: Gesetzlich versicherte Patienten werden in Praxen gedrängt, sich wie Privatpatienten zunächst auf eigene Rechnung behandeln zu lassen und die Kosten hernach von der Kasse zurück zu holen.

Doch Vorsicht: die Kassen zahlen weniger zurück, als die Ärzte verlangen.

Wer das Modell der Kostenerstattung wählt, gibt seiner Krankenkasse regelmäßig die Chipkarte zurück und bekommt vom Arzt stattdessen eine Rechnung, die er der Kasse vorlegt. Problem nur: Kassen erstatten die Kosten für Behandlungen lediglich in Höhe der üblichen Vergütung, die sie bei Abrechnung über die Chipkarte zu tragen hätten. Den Patienten aber dürfen Ärzte auch eine Privatrechnung auf der Grundlage der teureren GOÄ ausstellen, bei der sie sogar den 2,3- bis 3,5-fachen Satz berechnen können. Den Versicherten ist zu raten, sich zunächst bei ihren Krankenkassen zu erkundigen, welche Leistungen in welcher Höhe erstattet werden. Dennoch dürfte es nur wenigen Versicherten gelingen, gegenüber den Ärzten und Zahnärzten eine Abrechnung auf der Grundlage der billigeren Kassensätze zu vereinbaren.

Bei der Beratung von Patienten werden diese Nachteile zuweilen verschwiegen. Verschwiegen wird oft auch: Wer sich für das Modell der Kostenerstattung entscheidet, den behandeln auch alle anderen Ärzte nur noch auf Rechnung.

Wie manche Ärzte haben auch einige Kassen selbst keine weiße Weste. Denn bevor ein Kieferorthopäde kassiert, müssen Versicherte die Kostenerstattung mit ihrer Krankenkasse vereinbaren. Und die ist ausdrücklich verpflichtet, über Vor- und Nachteile aufzuklären. Patienten dürften deshalb eigentlich nicht so leicht in das neue Abrechnungsmodell hineinstolpern. Wenn's doch passiert, ist dies ein deutliches Indiz, dass nicht umfassend informiert wurde. In Folge dieses Beratungsmangels sollten Patienten gegenüber den Kassen die Rücknahme ihres Antrags verlangenAndernfalls bindet die Erklärung zumindest für ein Jahr.
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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link21621A.html