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Eier-Kennzeichnung - Was steht auf dem Ei?

In allen Ländern der Europäischen Union ist seit dem 1. Januar 2004 die einheitliche Kennzeichnung von Eiern vorgeschrieben.
Jedes Hühnerei der Güteklasse A muss mit einem Erzeugercode gestempelt sein. Durch ihn erkennen die Verbraucher die Haltungsform der Legehennen und die Herkunft der Eier. Auch auf der Verpackung muss die Haltungsform mit Worten gekennzeichnet sein, z.B. "aus Freilandhaltung", "aus Käfighaltung".
TitelDok.-TypGröße
EierkennzeichnungEierkennzeichnung.pdf PDF47.6 KB

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link21655A.html