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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

30.03.2004
Korrekt gestempelte Eier im Osterkorb
Marktcheck der Verbraucherzentralen prüft die Umsetzung der neuen Eierkennzeichnung

Zum 1. Januar 2004 traten im Bereich der Eierkennzeichnung wesentliche Änderungen in Kraft. Jedes Ei der Güteklasse A muss obligatorisch mit einem Erzeugercode gestempelt werden, aus dem die Herkunft des Eies und die Haltungsform der Legehennen unmittelbar ersichtlich sind. Zudem muss auch auf der Verpackung die Art der Legehennenhaltung angegeben werden. Ein Marktcheck hatte das Ziel zu überprüfen, inwieweit die neuen Kennzeichnungsvorschriften angewendet und wie transparent sie für Verbraucher umgesetzt werden. Überprüft wurden verpackte und lose angebotene Eier.

In Sachsen zogen die Mitarbeiterinnen der Verbraucherzentrale 128 Eierproben in 33 sächsischen Lebensmittelgeschäften und auf zwei Wochenmärkten. Erfreulich ist, dass im Freistaat die gesetzlichen Vorgaben weitgehend eingehalten werden. Auf 97% der Stichproben fand sich der Erzeugercode und auf 98% das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), dessen Angabe zwingend vorgeschrieben ist. Rechnet man vom angegebenen MHD 28 Tage zurück, kann man das Legedatum und somit die Frische des Eies errechnen. Einfacher ist dies, wenn das Legedatum ebenfalls auf dem Ei angegeben ist. Leider war nur bei einem Drittel der Eier diese freiwillige Angabe vorhanden. Im sächsischen Handel waren die Eier zum Zeitpunkt der Überprüfung durchschnittlich 12 Tage alt, 3% der Eier waren jedoch älter als 21 Tage und hätten nicht mehr verkauft werden dürfen.
Vereinzelte Mängel trüben auch in Sachsen die sonst im bundesweiten Vergleich eher positiven Ergebnisse. So wurden beispielsweise Eier, die laut Stempel aus Boden- oder Käfighaltung stammen, als Freilandhaltung deklariert. Bei nur 6% der sächsischen Stichproben fehlte die Erklärung des Erzeugercodes.
Die sächsischen Verbraucherschützer empfehlen den Konsumenten, beim Eierkauf auf das MHD und auf den Erzeugercode zu achten. Von den Erzeugern fordern sie, nur korrekt gekennzeichnete und leserlich bedruckte Eier in den Handel zu bringen.

Weitere Informationen zum Thema Eierkennzeichnung können interessierte Verbraucher auch auf der Seite www.was-steht-auf-dem-ei.de nachlesen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link21700A.html