Versandhaus „la Source“ fordert zu Unrecht Hinsendekosten bei komplettem Widerruf einer bestellten Ware
Frechheit siegt, sagt der Volksmund und meint in diesem Fall das Versandhaus „la Source“ mit Sitz in Nürnberg. Denn Verbraucher, die im Versandhandel Waren bestellen und ihr gesetzliches Widerrufsrecht in Anspruch nehmen, müssen die Kosten für die Hinsendung nicht bezahlen. Das entschied Ende letzten Jahres das Landgericht Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, nicht rechtskräftig).
Obwohl dem Nürnberger Versandhaus diese Entscheidung bekannt ist, verlangt es von seinen Kunden eine Versandkostenpauschale von 5,95 €, selbst dann, wenn die bestellte Ware komplett wieder zurück geschickt wird.
Eine solche Praxis hält die Käufer davon ab, Verträge zu widerrufen. „Und genau das scheint auch beabsichtigt zu sein“, sagt Renate Janeczek von der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn wer sich als informierter Kunde an das Versandhaus wendet und auf das Karlsruher Urteil verweist, bekommt die Hinsendekosten bei komplettem Widerruf erlassen, wie ein der Verbraucherzentrale vorliegender konkreter Fall beweist. „Ein Skandal“, meint die Verbraucherschützerin, „weil auch hier wieder nur die das Nachsehen haben, die dieses Urteil nicht kennen.“
Nach der europäischen Fernabsatzrichtlinie dürften Verbrauchern allein die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden, und auch das nur in wenigen vom Gesetz genau bestimmten Fällen. Jedoch sind gerade in dieser Frage viele Versandhäuser sehr kulant und verlangen auch bei Rücksendungen keine Kosten.
Bei Fragen zu Käuferrechten helfen die sächsischen Verbraucherschützer gern weiter. Einen Beratungstermin gibt es am Zentralen Servicetelefon unter der Nummer 0180-5-797777 (0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz).
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