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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

03.04.2006
Neuer Ruf nach Elementarschaden-Pflichtversicherung

Hochwasseropfer bleiben mangels Versicherung oft auf ihren Schäden sitzen

Nach dem jetzigen Frühjahrshochwasser werden viele Betroffene feststellen, dass sie für die Schäden von keiner Versicherung eine Leistung erhalten. Nur wer eine separate Elementarschadenversicherung vorweisen kann oder den Hochwasserschutz noch in seiner alten Haushalt- bzw. Wohngebäudeversicherung eingeschlossen hat, kann mit einer Entschädigung rechnen. „Das werden jedoch nur noch die Wenigsten sein“, vermutet Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Nach dem verheerenden Sommerhochwasser von 2002 haben Versicherer alte Verträge, die diesen wichtigen Schutz noch beinhalteten, oft gekündigt. Elbeanrainer, die sich um einen neuen Schutz bemühten, erhielten von den Versicherern oft eine Absage oder ein für sie unbezahlbares Angebot.

Sachsens Verbraucherschützer wiederholen deshalb gerade jetzt ihre Forderung nach Einführung einer bezahlbaren Elementarschaden-Pflichtversicherung. Diese könnte an Wohngebäudeversicherungen gekoppelt werden. Es soll es sich dabei nicht um eine reine Überschwemmungsversicherung handeln. Schäden durch Rückstau, Lawinen, Erdrutsche, Erdsenkungen und Schneedruck sollten ebenfalls mit eingeschlossen werden. So schützt diese Versicherung Flussanrainer ebenso wie Gebirgsbewohner oder die Menschen in Bergbau- oder Vulkangebieten. Zu den deutschen Vulkangebieten gehört nicht nur die bekannte vulkanische Eifel, sondern zum Beispiel auch das Erzgebirge.

Die sächsischen Verbraucherschützer hatten bereits in den vergangenen Jahren die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung gefordert. Eine Ablehnung des Versicherungsantrages durch den Versicherer sollte künftig unzulässig sein. Schließlich geht es bei Hochwasserschäden an Gebäuden um Existenzrisiken. Gerade in solchen Situationen beweist sich der Sinn von Versicherungen. Doch die Versicherungswirtschaft hat sich mit dem Argument, dass es bei einer solchen Pflichtversicherung einer finanziellen Beteiligung des Staates bedarf, bisher mit Erfolg gegen dieses Ansinnen gesträubt. Die Politik konnte sich nicht zu einer gesetzlichen Versicherungspflicht durchringen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen erwartet, dass dieses Thema nun erneut auf die Agenda gesetzt wird.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link217752A.html