Entschädigung bei Diebstahl über Hausratversicherung
Jedes Jahr werden in Deutschland ca. 500.000 Fahrräder gestohlen. Zu Beginn der Fahrradsaison sollte deshalb überlegt werden, wie der Drahtesel gegen Diebstahl geschützt werden kann. Neben einem guten Schloss sollte auf den richtigen Versicherungsschutz geachtet werden.
Bei Einbruchdiebstahl zahlt die Hausratversicherung bis zu einer festgelegten Höchstsumme den Neuwert des Rades. Soweit sich Fahrräder in der heimischen Wohnung oder dem abgeschlossenen Keller befinden, sind sie somit versichert. „Allerdings unterscheiden die Versicherer zwischen Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl“, weiß Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Wird das Rad nicht bei einem Einbruch, sondern auf der Straße entwendet, besteht nur bei gesonderter Vereinbarung und gegen Prämienzuschlag Schutz. Damit der Versicherer dann in einem Schadensfall auch leistet, gelten zudem spezielle Voraussetzungen. So muss das Rad abgeschlossen gewesen sein, und der Diebsstahl muss sich grundsätzlich zwischen 6.00 und 22.00 Uhr ereignet haben. Außerhalb dieser Zeit besteht nur Versicherungsschutz, wenn das Rad noch in Gebrauch war. Das heißt, wer sein Rad 22.30 Uhr vor einem Kino angeschlossen abgestellt hat, genießt weiter Schutz. Dieser erlischt jedoch, wenn nach der Heimkehr gegen 01.00 Uhr das Rad für die restliche Nacht angekettet vor dem Haus stehen bleibt. Sollte einem Betroffenen das Rad allerdings auf der Straße geraubt, dass heißt gewaltsam entwendet werden, besteht wiederum zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie ohne zusätzliche Vereinbarung Versicherungsschutz.
Bei einem Schaden durch Einbruch oder Raub ist man verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten. Die Schadensmeldung gegenüber dem Versicherer hat unverzüglich zu erfolgen. Die Schadenshöhe sollte am besten mit Rechnungen oder anderen Unterlagen belegt werden.
Neben dem Schutz über die Hausratversicherung, besteht die Möglichkeit des Abschlusses spezieller Fahrradversicherungen. Der Diebstahlschutz ist hier meistens erweitert und darüber hinaus wird auch bei Unfallschäden oder gewaltsamer Beschädigung gezahlt. Das hat jedoch seinen Preis. „Eine solche Versicherung lohnt nur für sehr teure Räder“, meint die Verbraucherschützerin. Wer eine günstige Hausratversicherung abschließen möchte, sollte sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen.
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