Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat weiteren rund 25 000 Anwählprogrammen zum Bezahlen entgeltpflichtiger Leistungen im Internet, so genannten Dialern, die Registrierung rückwirkend entzogen. Der Grund: Sie verfügen nicht über eine „Wegsurfsperre“, so dass sie auch dann noch die teure kostenpflichtige Internetverbindung aufrecht erhalten und so überhöhte Kosten verursachen, wenn sich der Surfer schon längst auf anderen Webseiten aufhält. Das ist nach den gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen an diese Anwählprogramme nicht zulässig.
Die betroffenen Dialer der Firmen Intexus GmbH, Global-Netcom GmbH und Consul Info B.V. gelten daher als niemals registriert, und für die über sie in Anspruch genommenen Verbindungen besteht keine Zahlungspflicht.
Potenziell betroffene Verbraucher können über die Dialer-Datenbank auf der Website der Regulierungsbehörde www.regtp.de nachprüfen, ob die von ihnen genutzten Dialer registriert sind. Die nicht mehr registrierten rund 25 000 Dialer der genannten Unternehmen sind in der Datenbank mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Rat und Hilfe gibt es für Betroffene in den 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen. Am Auskunftstelefon unter der Nummer 01805-797777 (0,12 €/Min.) erfährt man Anschriften und Öffnungszeiten der Beratungsstellen und welche Unterlagen zur Beratung mitzubringen sind.
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