Der Frühling lockt zum Spielen ins Freie, und in den Spielzeug-Abteilungen herrscht vorösterliches Gedränge. Doch woran erkennt man gutes und sicheres Spielzeug?
Seit 1991 ist die CE-Kennzeichnung für jedes Spielzeug Pflicht, das im Handel angeboten wird. Dieses Kennzeichen stellt für die Verbraucher keine Entscheidungshilfe für den Einkauf dar. Die beiden Buchstaben bedeuten lediglich, dass diese Spielsachen den in der EU gültigen Sicherheitsnormen für Spielzeug entsprechen. Eine Prüfpflicht durch unabhängige Prüfinstitute besteht nicht. Die Hersteller erklären mit diesem Zeichen lediglich, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen einzuhalten.
Wer genau wissen will, ob die Sicherheit tatsächlich überprüft wurde, sucht auf dem Spielzeug oder seiner Verpackung nach dem GS-Zeichen. Es steht für Geprüfte Sicherheit und bedeutet, dass der Hersteller die Sicherheit eines Produktmusters freiwillig und auf eigene Kosten von einer unabhängigen zugelassenen Prüfstelle untersuchen ließ. Die jeweilige Prüfstelle ist an ihrem Prüfstellenkürzel zu erkennen, z.B. TÜV, DEKRA, VDE. Weitere Hinweise für den Spielzeugkauf gibt das kostenlose Faltblatt „Spielen ohne Gefahr“, das vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit herausgegeben wurde und in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen ausliegt. Es steht auch im Internet zum kostenlosen Download bereit unter http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/publications/broschueren/spielzeug.pdf und enthält die Kontaktdaten der Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien, sollte sich ein Spielzeug im Nachhinein doch als unsicher oder sogar gefährlich erweisen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
