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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

19.04.2004
Versicherungsschutz bei längerem Auslandsaufenthalt
Rechtzeitig über notwendigen Zusatzschutz informieren

Wer sich mehrere Monate im Ausland aufhält, sollte sich vor Reiseantritt unbedingt um seinen Versicherungsschutz kümmern. Zu klären ist insbesondere, ob die Krankenversicherung fortbesteht. Fragen rund um die Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung gilt es ebenfalls zu beantworten. Dazu können sich „Weltenbummler“ bei den sächsischen Verbraucherschützern beraten lassen.

Heute ist es keine Seltenheit, dass Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern einige Monate zum Arbeiten ins Ausland entsendet werden. Andere längere Auslandsaufenthalte, wie zum Beispiel das Überwintern in Spanien, gehören ebenfalls schon zur Normalität. Bei den Reisevorbereitungen sollte ein Versicherungscheck nicht fehlen. Schließlich kann man auch im Ausland schwer erkranken oder einen Unfall erleiden, oder es kann überall auf der Welt passieren, dass man einem Dritten ungewollt einen Schaden zufügt. Und wer seine Wohnung in Deutschland auflöst und den Hausrat einlagert, wird möglicherweise wissen wollen, ob dafür die Hausratversicherung geändert werden muss.

Insbesondere gesetzlich Krankenversicherte sollten nicht davon ausgehen, dass sie überall auf der Welt auf dem relativ hohen Niveau des deutschen Gesundheitswesens behandelt werden und dazu noch zeitlich unbefristet von der gesetzlichen Krankenversicherung geschützt sind. Einen Grundschutz gibt es in der Regel nur in den EU-Ländern und in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. So bietet die gesetzliche Krankenversicherung zum Beispiel in den USA keinen Schutz. Bei der zeitlichen Befristung unterscheidet die gesetzliche Krankenversicherung nach Touristen und nach ins Ausland entsandten Arbeitnehmern. Während Touristen grundsätzlich nur einen sechswöchigen Versicherungsschutz genießen, sind es bei Arbeitnehmern im Regelfall zwölf Monate. Bei letzteren ist dieser Versicherungsschutz allerdings an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Aber auch privat Krankenversicherte sind oft nicht ausreichend für den Auslandsaufenthalt versichert. Deshalb ist in jedem Fall zusätzlich der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung zu empfehlen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link21965A.html