Au Backe – die Beseitigung von Zahnproblemen kann teuer werden.
Eine neue Info-Broschüre der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen zeigt auf, wie Patienten ihre Zahnersatzkosten in den Griff bekommen.
Die neue Festzuschuss-Regelung beim Zahnersatz beschert Patienten eine größere Wahlfreiheit bei der Art der Behandlung, verführt aber auch manche Zahnärzte dazu, Patienten teurere Leistungen anzubieten und privat abzurechnen. Gewiss sind Patienten den Empfehlungen der Ärzte nicht wehrlos, aber oftmals ratlos ausgeliefert. Sie können zwar die Behandlungsart wählen, tun sich jedoch häufig schwer mit der Beurteilung. Grundlage zur Feststellung des Befunds und zur Ermittlung der Kosten ist der für medizinische Laien schwer verständliche Heil- und Kostenplan. Darin muss der Zahnarzt die geplante Versorgung nach Art, Umfang und Kosten detailliert aufschlüsseln, bevor er den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt wird. „Patienten sollten sich dabei kein X für ein U vormachen lassen und die einzelnen Posten nachvollziehen können, zum Beispiel um auch Vergleichsangebote von anderen Zahnmedizinern einzuholen“, raten die Verbraucherzentralen.
Die Info-Broschüre „Zahnersatzkosten im Griff“ will Patienten den Zugang zu der komplizierten Materie erleichtern. Auf zehn Seiten sind die wichtigsten Regeln zum Zahnersatz, zur Festzuschuss- und Härtefall-Regelung sowie die unterschiedlichen Versorgungsarten anschaulich erläutert. Darüber hinaus werden die einzelnen Posten des Heil- und Kostenplans anhand von Darstellungen und Beispielrechnungen Punkt für Punkt erklärt. Eine Fülle von Tipps und Beratungsadressen zum Thema Zahnersatz rundet die hilfreiche Orientierungshilfe ab. Der Ratgeber wurde mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt und ist kostenlos in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen NRW, Rheinland-Pfalz und Sachsen oder als
Download erhältlich: Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
