Verbraucherzentrale Sachsen bietet im Mai Aktionstage zur privaten Altersvorsorge für Mütter an
Mütter leisten in jungen Jahren viel und bekommen im Alter wenig vom Staat. Dieses Resümee ziehen Sachsens Verbraucherschützer, denn sie wissen, dass Mütter im Alter meistens weniger Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten als Väter. Grund dafür sind Babyzeiten, Erziehungsurlaub, Teilzeitarbeit oder die gänzlich aufgegebene berufliche Tätigkeit zum Wohle der Kinder.
Aus Anlass des diesjährigen Muttertages wollen die sächsischen Verbraucherschützer den Müttern zeigen, wie sie sich mit geringem finanziellem Aufwand eine eigene private Altersvorsorge aufbauen können. Deshalb werden ihnen im Mai persönliche Altersvorsorgeberatungen zum halben Preis angeboten. Für 7,50 € erfahren die Mütter in einer halbstündigen individuellen Beratung, welche Risikovorsorge dringend notwendig ist und wie ein kleines Vermögen für das Alter aufgebaut werden kann.
Im Hinblick auf eine staatlich geförderte Altersvorsorge sollten gerade Mütter ihren Blick auf die „Riester-Rente“ lenken. „Was viele nicht wissen, sie können einen solchen Vertrag auch dann abschließen, wenn sie wegen der Kindererziehung zu Hause sind“, macht Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. Wer sich im dreijährigen Erziehungsurlaub befindet, ist direkt förderwürdig. Frauen, die später weiter zu Hause bleiben, können ebenfalls die staatlichen Zuschüsse erhalten. Sie werden über einen Ehegattenvertrag indirekt gefördert und müssen dafür nicht einmal selbst Beiträge aufbringen. Notwendige Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der rentenversicherungspflichtige Ehemann auch einen „Riester-Vertrag“ abschließt und diesen mit dem Mindesteigenbetrag bespart. Dies macht durchaus auch Sinn. So bekommen Vater und Mutter vom Staat je eine Grundzulage und zusätzlich gibt es die Kinderzulage. Letztere wird grundsätzlich immer dem Vertrag der Mutter gutgeschrieben. In diesem und im nächsten Jahr beträgt die maximale Grundzulage 114 € und die Kinderzulage maximal 138 €. Ab 2008 gibt es dann noch etwas mehr.
Doch nicht nur die Zulagen bestimmen, wie viel Geld es am Ende der Laufzeit gibt. Wichtig ist auch die Anbieterauswahl, bei der die sächsischen Verbraucherschützer gern behilflich sind.
Mütter sollten sich über die örtlichen Aktionstage in der Verbraucherzentrale Sachsen informieren und einen Beratungstermin vereinbaren. Beides ist montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr am Zentralen Servicetelefon unter der Rufnummer 0180-5-79 7777 (0,12 €/Min aus dem deutschen Festnetz) möglich.
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