Ratgeberangebot bei der Verbraucherzentrale Sachsen – Notarkammer Sachsen lädt am 03. Mai 2006 zum Tag der offenen Tür ein
Unfälle, plötzliche Erkrankungen oder andere Schicksalsschläge werfen für Betroffene und Angehörige stets viele Fragen auf, besonders dann, wenn die Betroffenen nicht mehr selbst handeln oder Entscheidungen treffen können.
Wie soll die ärztliche Behandlung aussehen, wer entscheidet über lebensverlängernde Maßnahmen, was wird mit dem Grundstück, wer regelt die alltäglichen Dinge und wer die Vermögensangelegenheiten…? Leider wird häufig übersehen oder aus Unkenntnis verkannt, dass dafür nicht automatisch der Lebens- oder Ehepartner oder Verwandte das Sagen haben.
Wer vermeiden will, dass das Vormundschaftsgericht in derartigen Fällen einen Betreuer bestimmt, der muss vorsorgen. Das kann mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung geschehen. Darüber hinaus kann mit einer Patientenverfügung z.B. bestimmt werden, ob die Ärzte bei aussichtsloser Heilung dem Wunsch nach einem menschenwürdigen Tod durch Schmerzlinderung statt lebensverlängernder Maßnahmen entsprechen dürfen.
Wer sich zu den Themen „Vorsorgevollmachten“, „Betreuungsverfügung“ und „Patiententestamente“ schlau machen will, dem bieten Sachsens Verbraucherschützer den Ratgeber „Patientenverfügung“ - Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, zum Preis von 5,80 € an. Für zzgl. 2,50 € für Porto- und Versandkosten kann man den Ratgeber auch auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder beim Versandservice der Verbraucherzentralen, Adersstraße 78 in 40215 Düsseldorf bestellen.
Wer sich ganz aktuell und hautnah informieren möchte und sein Wissen zu den genannten Themen erweitern will, der hat hierfür am 03. Mai 2006 gute Gelegenheit. An diesem Tag veranstaltet die Notarkammer Sachsen einen Tag der offenen Tür, zu dem alle interessierten Bürger eingeladen sind, sich vor Ort auch zu Fragen im Zusammenhang mit Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung zu informieren. Über die teilnehmenden Notare kann man sich im Internet unter www.notarkammer-sachsen.de informieren.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
