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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

02.05.2006
Versicherung endet nicht immer mit dem Tod

Verbraucherschützer informieren über Rechtslage

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Verträge automatisch mit dem Tod enden. Auch bei Versicherungen treten häufig die Erben in die Verträge ein. Deshalb sollten Hinterbliebene sich bald mit der Durchsicht der Vertragsunterlagen befassen. Über den Sinn einer Fortführung des Vertrages oder einer Kündigung kann man sich bei den sächsischen Verbraucherschützern informieren

Meistens wird der Verstorbene privat haftpflichtversichert gewesen sein. Handelte es sich um einen Vertrag allein auf seinen Namen, ist dieser mit dem Tod erloschen. Ein bereits gezahlter Jahresbeitrag wird anteilig zurückerstattet. Handelte es sich jedoch um eine Familienversicherung, besteht dieser wichtige Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit für die mitversicherten Familienmitglieder fort. Zahlt dann der hinterbliebene Partner die nächste Prämie, wird er selbst zum Versicherungsnehmer. Analog ist es bei Rechtsschutzversicherungen. Eine Hausratversicherung geht automatisch auf die Erben über. Bei einer Wohnungsauflösung endet nach Ablauf einer Zweimonatsfrist der Vertrag und der gezahlte Jahresbetrag wird anteilig zurückerstattet. Wird die Wohnung vom Erben weiter genutzt, geht der Vertrag unverändert auf ihn über. Übernimmt der Erbe das Auto, läuft die Kfz-Versicherung zu dessen Gunsten weiter. Die Prämie wird angepasst. Wird das Fahrzeug verkauft, kann der Käufer die Versicherung kündigen. Als Verkäufer sollte man der bisherigen Gesellschaft den Eigentümerwechsel unverzüglich melden. Eine Wohngebäudeversicherung geht ebenfalls auf den Erben über, ohne dass ein sofortiges Kündigungsrecht besteht. Der Erbe kann den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Krankenversicherungen enden mit dem Tod. Unfall- und Lebensversicherungen enden dann mit dem Tod, wenn der Verstorbene zugleich Versicherungsnehmer und versicherte Person war. Ist eine andere Person versichert, so kann diese den Vertrag übernehmen.

Einen Termin für eine persönliche Versicherungsberatung bei der Verbraucherzentrale Sachsen kann man montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer 0180-5-797777 (0,12 €/Min aus dem deutschen Festnetz) vereinbaren. Fragen werden montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis12 und 13 bis 16 Uhr unter 0900-1-797777 (1,24 €/Min aus dem deutschen Festnetz) auch am Beratungstelefon beantwortet.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link224002A.html