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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

04.05.2006
Wirklich alles nur geklaut?

Abmahnungen gegen Internetnutzer wegen angeblich illegaler Downloads nehmen zu – Verbraucherzentrale Sachsen informiert über digitale Verbraucherrechte im Internet

Markus M. ist stolz auf die umfassende Sammlung selbst gebrannter Filme in seinem DVD-Regal. Seine Freude wird allerdings erheblich getrübt, als er ein anwaltliches Schreiben erhält, in dem ihm ein Urheberrechtsverstoß wegen des illegalen Downloads eines Filmes zum Vorwurf gemacht und er zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert wird. Das ist jedoch nicht alles: Markus M. soll außerdem die Kosten der Abmahnung in Höhe von 150 Euro sowie 50 Euro Schadensersatz binnen Wochenfrist zahlen.

„Solche Abmahnungen sind kein Einzelfall mehr“, berichtet Bettina Dittrich, Juristin bei der sächsischen Verbraucherzentrale, und fügt hinzu: „Urheberrechtsverstöße, besonders im Internet, werden von Unternehmen und Anwälten zunehmend rechtlich verfolgt und können Verbraucher mit Forderungen von teilweise mehreren tausend Euro für Schadensersatz und Anwaltskosten teuer zu stehen kommen“. Allerdings ist etwa das Herunterladen und Brennen von Musik oder Filmen aus dem Internet keineswegs immer illegal oder gar kriminell. Vielmehr gestattet das Gesetz außer bei Computerprogrammen grundsätzlich die Erstellung einzelner Privatkopien. Zum privaten Gebrauch zählt auch, wenn man eine selbst gebrannte CD in der Familie oder an Freunde verschenken möchte.

„Unzulässig und nach gegenwärtiger Rechtslage auch strafbar ist das Brennen und Herunterladen jedoch dann, wenn ein wirksamer Kopierschutz geknackt wurde oder eine offensichtlich rechtswidrig erlangte Vorlage benutzt wurde“, erläutert die Verbraucherschützerin. Einzuschätzen, wann eine Vorlage rechtswidrig ist, ob etwa derjenige, der eine Datei zum Download anbietet, diese rechtswidrig erlangt hat, ist jedoch gerade bei Musik für Nutzer äußerst schwierig. So kann man etwa bei Musik-Tauschbörsen im Internet (sog. Filesharing) kaum erkennen, ob der Anbieter das Stück illegal erlangt hat. Der Streit um die Aufnahme einer so genannten Bagatellklausel ins Urheberrechtsgesetz, die gerade die Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen umgehen sollte, scheint zu Gunsten der Industrie auszugehen, bedauert in diesem Zusammenhang die Verbraucherschützerin.

Ist hingegen für den Verbraucher offensichtlich, dass es sich um eine rechtswidrige Vorlage handeln muss, etwa bei einem im Internet zum Download angebotenen Film, der noch gar nicht oder gerade erst im Kino angelaufen ist, ist es ihm verboten, eine Kopie auch nur zum Privatgebrauch zu erstellen.

Was viele nicht wissen: Das so genannte Uploaden, also das eigene Anbieten von fremden Werken, ist generell verboten. Wer beispielsweise ein Musikstück, einen Film oder ein Computerspiel ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers anderen anbietet oder zum Herunterladen zur Verfügung stellt, macht sich in jedem Falle schadensersatzpflichtig und sogar strafbar. Auch wenn sich Internetnutzer eines Gesetzesverstoßes häufig nicht bewusst sind: „Verbraucher sollten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und die darin gesetzten Fristen in jedem Fall sehr ernst nehmen und sich rechtlich beraten lassen“, rät Bettina Dittrich.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link224692A.html