Die demografische Entwicklung zeigt, dass die Menschen in der weiteren Zukunft immer älter werden. Das bedeutet aber nicht, dass sie auch im Alter generell ohne fremde Hilfe leben können. Die Suche nach dem richtigen Heim ist deshalb für viele Menschen notwendig und stellt sich oft als sehr aufwändig dar, damit auch die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Oft sind die älteren Menschen nicht mehr in der Lage, ein passendes Heim auswählen zu können, sondern die Angehörigen müssen diese Rolle übernehmen.
Deshalb einige Tipps der sächsischen Verbraucherschützer, die beim Abschluss von Heimverträgen zu beachten sind:
- Der Vertrag muss transparent gestaltet sein, d.h. Entgelte und Leistungen müssen gut aufgeschlüsselt sein.
- Die Voraussetzungen für Preiserhöhungen müssen exakt dargelegt werden.
- Eine außerordentliche Kündigung bei Entgelterhöhung muss jederzeit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung möglich sein.
- Eine Vereinbarung über eine Vergütungserstattung bei Abwesenheit sollte enthalten sein.
- Mit dem Tag des Todes muss die Zahlungsverpflichtung für alle Leistungen enden. Allerdings kann für Wohnraum und Investitionskosten eine Fortgeltung des Vertrages vereinbart werden, soweit eine Dauer von zwei Wochen nach dem Sterbetag nicht überschritten wird.
- Eine ordentliche Kündigung des Heimvertrages durch den Heimbewohner muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf desselben Monats schriftlich vorgenommen werden.
- Das Heim sollte für eingebrachte Sachen, z.B. für Wertgegenstände und Geld, bei Sachbeschädigung oder Verlust durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten haften.
- Für die Verwaltung von Taschengeld darf kein zusätzliches Entgelt verlangt werden (Urteil des Sächs. OVG Bautzen vom 13.12.2005, AZ: 4 B 886/04).
Bei einer Unterbringung im Heim ist es außerdem wichtig zu wissen, dass bei Sondennahrung vom Heim kein Verpflegungsentgelt verlangt werden darf, wenn die Sondenkost von der Krankenkasse bezahlt wird (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.01.2004, AZ: III ZR 68/03).
Wer Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Heimverträgen hat, kann sich gern an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Beratungstermine können am Zentralen Servicetelefon unter 0180-5-797777 (0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) montags bis freitags in der Zeit von 9 – 16 Uhr vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
