Sachsens Verbraucherschützer sehen im Förderangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau Risiken
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Frankfurt) gab jetzt bekannt, künftig im Rahmen ihres Wohneigentumsprogramms auch die Finanzierung von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften zu fördern. „Was gut gemeint ist, kann jedoch auch schlecht enden“, gibt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen zu bedenken. Die sächsischen Verbraucherschützer sehen die Gefahr, dass Anbieter des Grauen, das heißt des nicht staatlich überwachten Kapitalmarktes diese staatliche Förderung ausnutzen. Die Verbraucher könnten dabei hohe Verlustrisiken eingehen.
Neu gegründete Wohnungsbaugenossenschaften wenden sich insbesondere seit Mitte der neunziger Jahre an Verbraucher. Neuerdings setzt man dabei auch auf so genannte Mietkaufmodelle. Geworben wird einerseits mit künftiger Wohnraumversorgung und andererseits häufig auch mit der Möglichkeit der Geldanlage in Form einer Beteiligung. Dabei übernehmen die Anleger Anteile der Genossenschaft. Mitgliedern werden oft Renditen in Aussicht gestellt, die über den aktuell zu erzielenden Renditen auf dem überwachten Kapitalmarkt liegen. Diese Anlegerhoffnung erfüllt sich, wenn die Gesellschaft wirtschaftlich sehr erfolgreich ist. „Hohen Renditeaussichten auf der einen Seite stehen jedoch immer hohe Verlustrisiken auf der anderen Seite gegenüber“, warnt Andrea Hoffmann. Verbraucherschützern sind viele Fälle bekannt, bei denen Genossenschaftsmitglieder wegen der Insolvenz der Genossenschaft ihre gesamten Einzahlungen verloren haben und mitunter zusätzlich noch Nachzahlungen geleistet werden sollen. „Die Verluste potenzieren sich für Betroffene, wenn die gezeichneten Genossenschaftsanteile über einen Kredit finanziert werden“, macht Hoffmann aufmerksam. Der Kredit nebst Zinsen ist auch bei Insolvenz der Genossenschaft an die Bank zurückzuzahlen.
Wer sich über Genossenschaftsbeteiligungen oder die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau näher informieren möchte, sollte sich an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Eine Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung ist montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr unter der Rufnummer 0180-5-797777 (0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) möglich.
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