„Bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage vollkommen klar, dass sich hier viele Interessenten melden“, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. Statt den versprochenen seriösen Nebenjob zu erhalten, werden die Interessenten zunächst zu Gesprächen, so genannten Informationsveranstaltungen, eingeladen. Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden einem Großteil der Interessenten Verträge über Motivations- und Ausbildungsprogramme zum Preis von 3.200 Euro aufgeschwatzt. Diese Kosten könne man angeblich mit Prämien zu je 500 Euro für jeden neu gewonnenen Interessenten an diesen Programmen schnell wieder ausgleichen.
Die beteiligten Firmen, hier konkret das Bildungsinstitut für offene Seminare (Bifos) mit Sitz in Leipzig, sind den Verbraucherschützern seit Jahren bekannt. Die betroffenen Verbraucher, die eigentlich Arbeit und keinen teuren Ausbildungsvertrag wollten, sind verzweifelt. Sie wollen aus den Verträgen, deren Inhalt ohnehin fragwürdig ist, heraus. Die Firma Bifos versucht mit einer Auflistung von für sie positiven Gerichtsentscheidungen die Verbraucher zu zermürben. Das Amtsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 21.04.2004 (AZ: 106 C 11790/03, nicht rechtskräftig) aber entschieden, dass die Firma Bifos verpflichtet ist, die Gebühr für ein so genanntes Motivationsseminar zurückzuzahlen.
„Bei diesem Vorgehen“, so die Verbraucherschützerin, „drängt sich der Verdacht der progressiven Kundenwerbung, die nach § 6 c UWG verboten ist, auf.“ Aus diesem Grunde hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage beim Amtsgericht erhoben, Ermittlungen im Zusammenhang mit der Firma Bifos laufen durch die Polizeidirektion Leipzig.
Wegen der letztlich unklaren Rechtslage warnen Sachsens Verbraucherschützer davor, all zu viele Hoffnungen auf das, was in derartigen Informationsveranstaltungen versprochen wird, zu setzen, dort Verträge zu unterschreiben und teures Geld dafür zu bezahlen. Am Ende muss man diesem Geld noch weiteres hinterherwerfen, will man es sich auf dem Rechtswege zurückholen. Und dazu kommt, dass der Ausgang vor Gericht unbestimmt ist.
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