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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

11.05.2006
Klausel zur Gaspreiserhöhung unzulässig

Verbraucherzentrale Sachsen erfolgreich im Verfahren
gegen DREWAG


Am 11. Mai 2006 hat das Landgericht Dresden in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH entschieden, dass die Preisklausel in deren Sonderverträgen, nach der „die Preise mit Wirkung ab dem 1. Oktober eines jeden Jahres den zugrunde liegenden wirtschaftlichen oder technischen Verhältnissen“ angepasst werden können, unzulässig ist (Urteil vom 11.05.2006, AZ: 6 O 3611/05, n.rk.). „Wir prüfen als Verbraucherzentrale derzeit in insgesamt vier Gerichtsverfahren, ob die drastischen Preiserhöhungen der letzten Monate gerechtfertigt waren“, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich.

In zwei Verfahren, nämlich gegen die DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH und die Stadtwerke Leipzig GmbH treten die Verbraucherschützer selber als Kläger auf. Das Ziel dieser Verfahren ist es festzustellen, dass die Preiserhöhungsklauseln, die den Gasversorgern ein nahezu beliebiges Preiserhöhungsrecht einräumen, in dieser Form unwirksam sind. Das heißt dann für die Verbraucher, dass sich die Unternehmen, wenn die Urteile rechtskräftig sind, bei der Abwicklung bestehender Verträge nicht mehr auf diese Klausel berufen und sie beim Abschluss neuer Verträge nicht mehr verwenden dürfen.

„Wir freuen uns“, so die Juristin, „dass mit diesem ersten Urteil vom Landgericht Dresden in Sachsen ein Zeichen gesetzt wurde und hoffen, dass in unseren Sammelklageverfahren, in denen wir die Interessen von ca. 500 Klägern koordinieren, ähnlich positive Urteile ergehen werden.

Am Mittwoch, dem 17.05.2006 wird, ebenfalls vor dem Landgericht Dresden, um 10 Uhr das Verfahren gegen die Gasversorgung Sachsen Ost GmbH verhandelt. Wir wissen, dass viele Gaskunden dieser Verhandlung mit Interesse entgegensehen und gehen von einem enormen öffentlichen Interesse an dieser Verhandlung aus.

Ein Termin für das Verfahren gegen die Erdgas Südsachsen GmbH, in dem die Verbraucherzentrale die Interessen von ca. 400 Klägern koordiniert, steht noch nicht fest. Es ist zu vermuten, dass die Verhandlung vor dem Landgericht Chemnitz noch im Frühsommer dieses Jahres stattfinden wird.

In den Sammelklageverfahren geht es letztlich darum, ob die stetigen Preiserhöhungen der letzten Monate der Billigkeit entsprechen. „Wir meinen“, so die Verbraucherschützerin, „dass die Gaspreise deutlich mehr angehoben wurden, als das durch die Unternehmen nachvollziehbar belegt werden kann“.


Auch das Landgericht Leipzig hat in Sachen Stadtwerke Leipzig schon einen Termin für die mündliche Verhandlung bestimmt, dies wird der 6. September 2006 sein.

Bei all den zu erwartenden Entscheidungen hier in Sachsen schaut man natürlich mit Interesse auf das Verfahren der Hamburger Verbraucherschützer gegen die E.ON Hanse AG, in dem sich nicht zuletzt durch einen kürzlich ergangenen Hinweisbeschluss des Gerichtes eine verbraucherfreundliche Entwicklung abzeichnet.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link226212A.html