Verbraucherzentrale Sachsen: Aromastoffe in Lebensmitteln beeinflussen das Geschmackserlebnis
Manch ein Verbraucher fragt sich, warum der Fruchtjoghurt so außergewöhnlich fruchtig schmeckt oder wieso der fertige Gulasch viel aromatischer ist, als der selbst zubereitete. Zugesetzte Aromen machen es möglich. Und sie sind verbreiteter als man glaubt.
„Wer genau auf die Zutatenliste schaut, wird feststellen, dass zugesetzte Aromen auch dort zu finden sind, wo man sie gar nicht vermutet“, informiert Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen. So können neben Fertigsuppen, Soßenpulvern und vielen anderen, beispielsweise auch Senf, eingelegte Gurken oder konservierte grüne Erbsen mit Aromazusätzen geschmacklich „aufgewertet“ werden. Auch „Geräuchertes“ muss nicht geräuchert sein, sondern kann nur Raucharoma enthalten.
Natürlicherweise enthalten Lebensmittel mehr als 4.500 verschiedene Aromen. Steht jedoch „Aroma“ in der Zutatenliste, dann verbirgt sich dahinter ein zugesetzter Geschmacksstoff. Verwendet werden mehrere Gruppen von Aromastoffen:
„Natürliches Aroma“ wird mittels verschiedener Verfahren aus Ausgangsstoffen pflanzlicher oder tierischer Herkunft gewonnen. Allerdings weist dies nicht auf die tatsächliche Quelle des Aromas hin. Natürliches Aroma, das nach Erdbeeren schmeckt, lässt sich auch aus Kartoffeln, Mais und anderen Substanzen herstellen. Nur der Hinweis auf ein bestimmtes Lebensmittel, „natürliches Erdbeeraroma“, garantiert, dass das Aroma wirklich aus dieser Frucht stammt.
„Naturidentisches Aroma“ ist dem natürlichen chemisch gleich, wird aber im Reagenzglas hergestellt, z.B. wird Vanillin dem natürlichen Vorbild nachgebaut.
Künstliche Aromastoffe kommen in der Natur nicht vor, sondern sind chemische Neuschöpfungen. Sie gelten im Unterschied zu den anderen Aromen als Zusatzstoffe und bedürfen der Zulassung (z.B. Vanillinacetat).
Gesetzlich betrachtet ist die Bezeichnung „Aroma“ ohne weitere Differenzierung in der Zutatenliste ausreichend. Diese Kennzeichnung sagt nichts über die Art und die Anzahl der zugesetzten Aromastoffe aus. Zusätzliche Angaben wie „natürlich“, „naturidentisch“ oder „natürliches Vanillearoma“ sind erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.
Aromen sind mit wenigen Ausnahmen gesundheitlich unbedenklich. Als problematisch gilt die Gewöhnung an den „Industriegeschmack“ und die Entwöhnung vom natürlichen Geschmackserlebnis besonders bei Kindern und Jugendlichen. Für den Einkauf empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen daher, wenig aromatisierte Lebensmittel zu wählen. Es gibt in fast jeder Produktgruppe Alternativen, die gut schmecken. Bei verpackten Lebensmitteln ist die Zutat „Aroma“ in der Zutatenliste aufgeführt.
Unverpackte Lebensmittel haben kein Zutatenverzeichnis. Deshalb sollte man das Verkaufspersonal um Auskunft bitten. Oft gibt es Informationslisten über die verwendeten Zutaten und Zusatzstoffe.
Inzwischen gibt es auch Fertigprodukte oder Tiefkühlkost in Öko-Qualität. Die Richtlinien der Öko-Verbände garantieren schonende Verarbeitung und einen auf ein Minimum begrenzten Einsatz von natürlichen Aromen. Auch hier sollte kritisch nachgeschaut werden.
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