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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

15.05.2006
Geflügelfleisch und Eier aus ökologischer Haltung trotz Stallpflicht

Sachsens Verbraucherschützer: Kennzeichnung als Bioei und Biogeflügel bleibt zulässig

Geflügelfleisch und Eier aus ökologischer Haltung dürfen trotz der anhaltenden Stallpflicht für Geflügel weiterhin als solche gekennzeichnet und vermarktet werden. Darauf weist Anne-Katrin Wiesemann, Referentin für Lebensmittelrecht bei der Verbraucherzentrale Sachsen hin.
Bedingung dafür ist, dass das Geflügel im Stall Zugang zu ausreichend Mengen Rauhfutter (Gräser) hat. Zudem muss es im Stall die Möglichkeit erhalten, sich mit Scharren und Staubbaden artgemäß zu verhalten. Dieser Zeitraum, in dem Eier und Geflügel aus ökologischer Haltung als „Bio“ gekennzeichnet werden dürfen, obwohl sie keinen Auslauf im Freien erhalten, ist bei einer angeordneten Stallpflicht unbegrenzt. Dies wurde von der Europäischen Kommission durch eine Konkretisierung der EG-Ökoverordnung am 5. Mai 2006 festgelegt.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link226552A.html