Sachsens Verbraucherschützer: Kennzeichnung als Bioei und Biogeflügel bleibt zulässig
Geflügelfleisch und Eier aus ökologischer Haltung dürfen trotz der anhaltenden Stallpflicht für Geflügel weiterhin als solche gekennzeichnet und vermarktet werden. Darauf weist Anne-Katrin Wiesemann, Referentin für Lebensmittelrecht bei der Verbraucherzentrale Sachsen hin.
Bedingung dafür ist, dass das Geflügel im Stall Zugang zu ausreichend Mengen Rauhfutter (Gräser) hat. Zudem muss es im Stall die Möglichkeit erhalten, sich mit Scharren und Staubbaden artgemäß zu verhalten. Dieser Zeitraum, in dem Eier und Geflügel aus ökologischer Haltung als „Bio“ gekennzeichnet werden dürfen, obwohl sie keinen Auslauf im Freien erhalten, ist bei einer angeordneten Stallpflicht unbegrenzt. Dies wurde von der Europäischen Kommission durch eine Konkretisierung der EG-Ökoverordnung am 5. Mai 2006 festgelegt.
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